Hallo und Guten Tag.
Es soll eine Einzelunternehmen in eine GmbH umgewandelt werden. Problem sind noch bestehende IAB's bei dem Einzelunternehmen in Höhe von ca. 90.000,00 €.
Nach meinen Recherchen könne diese nicht steuerneutral in die GmbH überführt werden sondern müssen aufgelöst werden.
Vielleicht hat jemand eine Idee oder einen ähnlichen Fall wie die sofortige Besteuerung vermieden werden kann.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Grüsse
Stefan Antweiler
Bei Buchwerteinbringungen konnte ein in zulässiger Weise gebildeter Investitionsabzugsbetrag schon nach der bis 2015 geltenden Rechtslage auf den neuen Rechtsträger übertragen werden (BFH I R 70/09 BFH/NV 10, 2072); daran ist festzuhalten.
(Schmidt/Kulosa, 39. Aufl. 2020, EStG § 7g Rn. 42)
Der Erwerber tritt in die Rechtsposition des Rechtsvorgängers ein (§ 6 III) und führt daher auch die Pflichten aus dem gebildeten Investitionsabzug fort (aA Meyer/Ball FR 09, 641, 644 mit dem bedenkenswerten Argument, dass § 6 III nur für innerbilanzielle Buchwerte gilt). Gleiches gilt für Buchwerteinbringungen nach dem UmwStG
Nach Schmidt ist ein Übertrag möglich.
Hallo merchantofdoubt,
vielen Dank.