Liebe Datev,
beim Einlegen eines Einspruchs über das ESt Programm erscheint dieser Hinweis:
Wofür ist dieser Hinweis gedacht? Selbst wenn der Einspruch in 2019 nicht gegen den VZ Bescheid gerichtet gewesen wäre, kommt es durchaus vor, dass im gleichen Veranlagungszeitraum mehrere Einsprüche eingelegt werden. Unwahrscheinlich ist dagegen, dass ein Einspruch versehentlich doppelt eingelegt wird und ich deswegen gewarnt werden müsste.
Liebe Grüße Marion
Hallo,
diese Hinweismeldung erscheint lediglich deswegen, um Sie darauf aufmerksam zu machen, dass bereits ein Einspruch erfolgt ist. Ziel ist das Vermeiden von doppelten Sendungen. Und ja, es ist absolut legitim weitere Einsprüche einzulegen.
MfG
Maik Dieringer
DATEVeG