Hallo zusammen,
ich muss die EÜR inkl. Steuererklärungen für einen nicht gemeinnützigen (=wirtschaftlichen) Verein erstellen . Bei der Körperschaftsteuer wird automatisch der Freibetrag in Höhe von 5.000,00 € abgezogen, bei der Gewerbesteuer aber nicht.
Gibt es bei der Gewerbesteuer eine Möglichkeit, dass der Freibetrag § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 GewStG automatisch bei der Berechnung abgezogen wird? Muss hierfür im Gewerbesteuer-Formular irgendeine Eintragung vorgenommen werden, die ich bisher nicht gefunden habe? Wenn ja, wo?
Als Rechtsform des Unternehmens wurde durch die Erfassung im Formular KSt1 richtigerweise "Eingetragener Verein" übernommen.
Liegt das vielleicht daran, dass ich in den Mandanten-Stammdaten als Rechtsform "Einzelunternehmen" hinterlegt habe, damit ich den SKR03 nutzen kann?
Mit freundlichen Grüßen
Ulrike Gorks
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
im Zusatzfeld bei Zeile 39 (Gewinn erfassen) muss der entsprechende Haken gesetzt werden.
So war es zumindest 2023 - 2024 habe ich nicht getestet.
Ich hoffe, dass es weiterhilft.
Vielen Dank. Das hat mir weitergeholfen! Da der Gewinn automatisch vom Rechnungswesen-Programm korrekt eingespielt wurde, hatte ich dort nicht nochmal reingeschaut...