Hallo zusammen,
kennt jemand den folgenden Fehler (s. Screenshot), wenn man in Zeile 13 in der Anlage 34a im Jahr 2021 eine Null einträgt? In den Vorjahren hat die Übermittlung auf diesem Weg funktioniert. Eine Eingabe in dem Feld ist auch zwingend erforderlich, sonst erscheinen an anderer Stelle Fehler.
Viele Grüße!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo FelicitasR,
die im Programm DATEV Einkommensteuer angezeigte Meldung
"Fehler (Anl_34a[1]/Betr[1]/Beg_Betr[1]/E2910121[1 (...)" wird unmittelbar vom ELSTER-Modul der Finanzverwaltung ausgegeben, das DATEV wie alle anderen Softwareanbieter für die elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung verwenden muss.
Anders als in VZ 2020 lässt die Finanzverwaltung im Falle der elektronischen Datenübermittlung in Zeile 13 der Anlage 34a den Wert "0" nicht mehr zu.
Machen Sie daher die korrekten - und für die Nachversteuerung erforderlichen - Angaben in der Anlage 34a in den Zeilen 7ff, verzichten aber auf die Eingabe der "0" in Zeile 13.
Mit freundlichen Grüßen
Carlos Agterberg
DATEV eG
Hallo Herr Agterberg,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung und den Tipp.
Es kam dann erst noch weiterhin ein anderer Fehlerhinweis, aber wenn man in Zeile 14 bei dem steuerpflichtigen Gewinn auch die Eintragung rausnimmt, funktioniert es.
Beste Grüße!