Hallo Zusammen,
ich bearbeite gerade eine etwas größere Erbschaftsteuererklärung. Hier gab es neben den Erben auch noch zahlreiche Vermächtnisnehmer mit unterschiedlichen Auflagen.
Kann ich die Vermächtnisnehmer mit ihren Auflagen in eine eigene Erklärung übernehmen (ergo in eine eigene ihnen zugeordnete ErbstE übernehmen) oder muss ich das alles erneut erfassen?
Ebenso frage ich mich, wie ich die Bedarfswerte der Grundstücke als Feststellungserklärungen an die einzelnen Finanzämter schicken kann? Die hängen derzeit in der Schenkungsteuer mit drin, müssten aber an unterschiedliche Lage-Finanzämter verschickt werden.
Viele Grüße und danke schon mal für den ein oder anderen Tipp.
@progress_1808 schrieb:
Kann ich die Vermächtnisnehmer mit ihren Auflagen in eine eigene Erklärung übernehmen (ergo in eine eigene ihnen zugeordnete ErbstE übernehmen) oder muss ich das alles erneut erfassen?
Die Vermächtnisnehmer werden zunächst in der Anlage Erwerber erfasst (DATEV Hilfe-Center: Erfassung der Erwerber)
Es besteht die Möglichkeit, eine gemeinsame Erbschaftsteuererklärung aller Erwerber (Erben und Vermächtnisnehmer) zu erstellen. Dann sind in der Anlage Erwerber die Namen und die Anschriften für alle Erwerber einzutragen. Die Ausgabe der Erbschaftsteuererklärung erfolgt dann mit den Anlagen Erwerber für alle Berechtigten und ist dann als gemeinsame Erklärung grundsätzlich auch von allen Beteiligten zu unterschreiben.
Sofern für die Vermächtnisnehmer eine eigene Erbschaftsteuererklärung erstellt werden soll, kann man die Ausgabe der Anlage Erwerber für diese Beteiligten durch Anklicken des entsprechenden Kontrollkästchens vor Zeile 1 unterdrücken. Die Übernahme der Daten für die Vermächtnisnehmer in deren eigene Erklärung funktioniert m. E. nur im "Copy+Paste"-Verfahren.
Hier noch die Links zur Erfassung von Sachvermächtnissen und zur Erfassung von sonstigen Vermächtnissen
@progress_1808 schrieb:
Ebenso frage ich mich, wie ich die Bedarfswerte der Grundstücke als Feststellungserklärungen an die einzelnen Finanzämter schicken kann? Die hängen derzeit in der Schenkungsteuer mit drin, müssten aber an unterschiedliche Lage-Finanzämter verschickt werden.
Bei der Feststellung der Bedarfswerte für Grundstücke ist die Vorgehensweise der Finanzverwaltung unterschiedlich.
Oftmals wird zusammen mit der Erbschaftsteuererklärung eine Anlage Angaben zu Bedarfswerten angefordert (vgl. die amtliche Anleitung zur Erbschaftsteuererklärung). Die Angaben in dieser Anlage dienen der Schätzung der Grundbesitzwerte, um bereits die Erbschaftsteuer festsetzen zu können (Informationen zur `Anlage Angaben zu Bedarfswerten`). Die Anforderung der Feststellungserklärungen wird dann vom Lagefinanzamt separat durchgeführt.
Sofern die Feststellungserklärungen für die Bedarfswerte der Grundstücke bereits im Rahmen der Erbschaftsteuererklärung erstellt worden sind, können diese zusammen mit dieser Erklärung beim Erbschaftsteuer-Finanzamt eingereicht werden. Diese werden dann von dort an das zuständige Lagefinanzamt weitergeleitet.
Herzlichen Dank für die ausführliche Erläuterung!!!