Wir haben einen kleinen Landwirt in der Buchhaltung und Steuerberatung. Umsatz im Jahr 8000,00 € - also völlig problemlos mit Kleinunternehmerregelung. Jetzt hat er Holz aus seinem Wald verkaufen müssen (Stichwort Borkenkäfer). Kalamitätsnutzung wurde gar nicht erst beantragt. Die Begehung seines Waldstückes, der Einschlag, die Verwertung und die Vermarktung wurde alles durch einen Dienstleister (Holzkontor Sachsen) erbracht. Darüber gibt es natürlich eine Rechnung. Wo ich jetzt gerade an mir zweifele: Der Mandant hat nur den Gewinn aus der ganzen Aktion erhalten. Werden trotzdem noch die Werbungskostenpauschalen abgezogen? Und wenn ja welche, auf dem Stamm oder liegend Holz? Ich tendiere eher dazu keine Werbungskosten mehr abzuziehen, aber ist das richtig?