Wir nutzen bei uns im Büro in den Steuerprogrammen die Funktion Erklärung abschließen, um einen einheitlichen und einfachen Prozessablauf für alle Mitarbeiter zu gewährleisten.
Leider sind wir in diesem Zusammenhang auf ein Problem beim Programm Kapitalertragsteuer aufmerksam geworden.
Die Kapitalertragsteueranmeldung erlaubt es nicht über den Button Erklärung abschließen die Anmeldung an das Finanzamt zu übersenden. Besteht die Möglichkeit entweder die Funktion Erklärung abschließen kanzleiweit für dieses Programm zu sperren, oder das Senden der Steueranmeldung in der Funktion zu aktivieren?
Da sich die Kollegen von den anderen Steuerprogrammen daran gewöhnt haben, dass die Übermittlung problemlos erfolgt, ist die abweichende Behandlung in diesem Steuerprogramm eine fehleranfällige Lösung.
Da es leider keinen IDEAS für die Steuerprogramme gibt, kann ich den Vorschlag nur hier einbringen.
Vielen Dank im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
Karsten Moewes
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo karstenm,
Sie können die Funktion „Erklärung abschließen“ in der Rechteverwaltung unter „Programme | Kapitalertragsteuer | Erklärung abschließen“ sperren.
Eine Ergänzung der Funktion „Erklärung abschließen“ um die elektronische Datenübermittlung ist nicht geplant. Die Funktion „Erklärung abschließen“ könnte sonst bei der Kapitalertragsteuer nicht ohne zusätzliche Eingabe durchgeführt werden, da während des Prozesses noch ausgewählt werden müsste, welche der im Datenbestand hinterlegte Kapitalertragsteuer-Anmeldung übermittelt werden soll. Denn anders als in den anderen Steuerprogrammen kann es im Programm Kapitalertragsteuer in einem Jahresbestand mehrere Anmeldungen und damit Übermittlungssätze geben.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Vielen Dank für die klare Antwort und den Lösungsvorschlag.
Mit der Option der Sperre über die Rechteverwaltung kann ich das Problem für uns lösen.