Hallo zusammen,
ich habe eine Abgabeaufforderung zur Erbschaftssteuererklärung bei einer Mandantin bekommen. Sie wurde allein angeschrieben - keine Alleinerbin. Macht man nicht EINE gemeinsame Erbschaftssteuererklärung für die Erbengemeinschaft? Oder kann auch jeder allein eine abgeben für "seinen eigenen Anteil"?
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
§ 30 Anzeige des Erwerbs(1) Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb (§ 1) ist vom Erwerber, bei einer Zweckzuwendung vom Beschwerten binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis von dem Anfall oder von dem Eintritt der Verpflichtung dem für die Verwaltung der Erbschaftsteuer zuständigen Finanzamt schriftlich anzuzeigen.
(2) Erfolgt der steuerpflichtige Erwerb durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden, ist zur Anzeige auch derjenige verpflichtet, aus dessen Vermögen der Erwerb stammt.
Steuerpflichtig ist der Erwerber bzw. der auch ggf. d. Schenker (§ 2 ErbStG).
Also hat jeder der Begünstigten eine Steuererklärung einzureichen. Üblicherweise wird das zusammen in einer Erklärung abgewickelt, kann aber IMO auch von jedem alleine gemacht werden, da der Steuerpflichtige die Verpflichtung zur Einreichung einer Steuererklärung hat.
Das Finanzamt kann von jedem an einem Erbfall Beteiligten die Abgabe der Erbschaftsteuererklärung innerhalb einer vom Finanzamt zu bestimmenden Frist verlangen. Für den am Erbfall Beteiligten entsteht die Verpflichtung zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung also erst dann, wenn das Finanzamt ihn zur Abgabe einer Erklärung auffordert.
Dies gilt unabhängig davon, ob der jeweilige Beteiligte selbst steuerpflichtig ist.
Die vom Finanzamt zu setzende Frist muss mindestens 1 Monat betragen.
Wird eine längere Frist zur Abgabe der Erbschaftsteuererklärung benötigt, kann Fristverlängerung gestellt werden.
"Beteiligte" in diesem Sinne sind der Erbe, der Vermächtnisnehmer oder der Pflichtteilsberechtigte. Bei minderjährigen oder nicht voll geschäftsfähigen Personen haben deren Anzeigepflichten die gesetzlichen Vertreter zu erfüllen.
Mehrere Erben können die Erbschaftsteuererklärung auch gemeinsam abgeben. Die Erben haben dann alle die Erbschaftsteuererklärung zu unterschreiben.
Sind außer den Erben noch weitere Personen am Erbfall beteiligt, so können diese mit Einverständnis der Erben in die gemeinsame Erbschaftsteuererklärung miteinbezogen werden. Weitere Personen in diesem Sinne sind der Pflichtteilsberechtigte oder der Vermächtnisnehmer.
Gruß Achilleus
@Gelöschter Nutzer
Oh super. Vielen Dank für die ausführliche Antwort zu meiner Frage.
Nochmal eine Frage dazu. Wenn es 4 Erben gab und jeder nun seine eigene Erklärung abgibt dann setze ich doch nur 1/4 des Erbes an und entsprechend der Kosten, wenn sie vom Gesamterbe gezahlt wurden. Richtig?
@CBB_HH schrieb:Nochmal eine Frage dazu. Wenn es 4 Erben gab und jeder nun seine eigene Erklärung abgibt dann setze ich doch nur 1/4 des Erbes an und entsprechend der Kosten, wenn sie vom Gesamterbe gezahlt wurden. Richtig?
Entsprechend der Erbquote des Erben, um es genau auszudrücken.
Die Berechnung ist schematisch wie folgt:
+ steuerpflichtiger Erwerb (§ 10 ErbStG)
- Steuerberfreifung (§ 13 ErbStG)
= Saldo Reinvermögen => Aufteilung auf Erben nach Erbqoute
= Anteil nach Erbqoute
- FB (§ 16 u. ggf. § 17 ErbStG)
= steuerpflichtiger Erwerb x Steuersatz (§ 19 ErbStG)
Ich hoffe, ich habe nichts vergessen. 🤔
Gruß Achilleus
Man bekommt einzelne Bescheide. Das
beantwortet die Frage.