Hallo liebe Community,
ich benötige mal euren steuerlichen Rat.
Bei einer Erbschaftsteuer wird der Versorgungsfreibetrag um eine kapitalisierte Witwenrente gekürzt.
Allerdings hat die Witwe auf Grund von eigenen Einnahmen nur Anspruch auf ca. 50% der Rente. Dementsprechend würde ich gern die Kürzung um diesen Betrag rückgängig machen.
Hat da schon mal jemand Erfahrung mit gesammelt?
Vielen Dank euch.
Hier vielleicht noch ein Beispiel zur Klarstellung
Annahme Finanzamt Witwenrente Jahresbeitrag 12.000 EUR x Kapitalisierungsfaktor
Tatsächlich erhaltenen Witwenrente Jahresbeitrag 6.000 EUR x Kapitalisierungsfaktor