Guten Tag,
wir bekommen die Steuerbescheide elektronisch übermittelt. Unser Mandant möchte jetzt aber zusätzlich die Bescheide über Elster selbst abrufen können. Kann mir jemand sagen ob dies parallel möglich ist und wo ich dies ggf. einstellen kann? Vielen Dank.
Gruß,
Gabi Pawlik
Hallo Frau Pawlik,
über das Elster Programm der Finanzverwaltung kann der Bescheid nur Abgerufen werden, wenn er darüber auch eingereicht wurde.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Wolrab
DATEV eG