Hallo Community,
Tragt Ihr "elektronisch übermittelte StE ohne KE" zusätzlich noch in den Postausgang ein?
Nutzt Ihr den Kontextbezogenen Link unter "Übermittlung Finanzverwaltung" -> Bearbeitungsstand "erledigt" setzen? Wenn ja wann, sobald angezeigt wird "RZ-Auftrag bearbeitet"??. Was löse ich damit aus?
Hallo,
Tragt Ihr "elektronisch übermittelte StE ohne KE" zusätzlich noch in den Postausgang ein?
Nein.
Ja, nutze ich via Erklärung abschließen, sprich gleich nach dem Bereitstellen zur DÜ und dem Ausdrucken der Formulare zur Unterschrift:
Das bewirkt m.E., dass in der Datev-Arbeitsplatz-Geschäftsfeldübersicht Elektronische Übermittlung in der Spalte Bearbeitungsstatus "erledigt" steht:
Viele Grüße.
Ok danke.
Aber worin besteht für mich der Unterschied ob bei "Bearbeitungsstatus" RZ-Auftrag verarbeitet oder erledigt steht? Der Sinn ist doch bei beiden eigentlich der gleiche
Da bin ich überfragt, kann ich Ihnen nicht sagen. Habe nur gerade festgestellt, dass ich "RZ-Auftrag erstellt" und "RZ-Auftrag verarbeitet" nur beim manchen Sachverhalten und nur bis VZ 2015 habe. 2016er gibt es nicht mit diesen Status. Habe ich mir noch keine Gedanken weiter drüber gemacht.
Das interessanteste für mich ist an und für sich Übermittlungsstatus gleich
abgelehnt, da bereits an Finanzverwaltung übermittelt;fehlerhaft;noch nicht bei Finanzverwaltung eingegangen;Storno;Storno abgelehnt
Mein Filter betrifft die Zeiträume 2015-2016, in der Mehrheit erscheint bei mir unter Bearbeitungsstatus "RZ-Auftrag verarbeitet", vereinzelt aber auch "geändert" obwohl der Mitarbeiter nichts gemacht hat. Also wann und vorallem warum welcher Status erscheint, habe ich noch nicht verstanden.
Wegen dem Übermittlungsstatus erscheint bei mir größtenteils "bei Finanzverwaltung eingegangen". Einige habe ich mit "noch nicht bei Finanzverwaltung eingegangen". Warum kann ich auch nicht deuten, da zumal bei manchen schon der Bescheid ergangen ist.