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Einspruch gegen Umsatzsteuer-Voranmeldung: falsche Bezeichnung des Bescheides

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letzte Antwort am 10.02.2022 11:59:51 von Susanne_Goetz
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Gelöschter Nutzer
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Liebe Datev,

 

Wenn es einen Bescheid zur USt VA gibt, heißt der "Bescheid über die Festsetzung der USt Vorauszahlung" für ...

und nicht: 

 

HeikeWolf_0-1637250690155.png

 

Bitte ändern!

 

Und wenn Sie gerade dabei sind:

Einen neuen Einspruch legt man an: (richtig: Digitale Kommunikation)

HeikeWolf_1-1637250817936.png

 

und öffnet in nicht: (falsch: Leistungsübersicht Arbeitsplatz)

HeikeWolf_2-1637250900635.png

 

Bitte auch ändern (war irgendwo in der Community schon mal angeregt worden)

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 2 von 7
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Hallo Datev,

ist jemand in Nürnberg hierfür zuständig?

Freundliche Grüße

Heike Wolf

 

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münster
Aufsteiger
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Na ja, DATEV hat die Hausaufgaben nur wieder halb fertig gestellt, deshalb ist es ja nur ein ausreichendes Programm.

 

Es fehlt, wie von Ihnen ja bereits angemerkt, der Einspruch gegen einen Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer für einen einen bestimmten Zeitraum. Der Einspruch gegen die selbst eingereichte USt Voranmeldung ist nämlich zulässig und durchaus angebracht wenn eine von der Finanzverwaltung abweichende Meinung vertreten wird.

 

Es wird dann eine UStVA mit der Auffassung der FinVerw eingereicht und dann Einspruch gegen diese UStVA eingelegt um die eigene Rechtsauffassung im Verfahren darzulegen.

 

Also bleibt wieder nur die Abteilung "gut gemeint und schlecht gemacht".

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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo HeikeWolf,

 

entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Hier ein Zwischenbescheid: Wir sind zuständig und sprechen mit den Kollegen. Ich gebe Ihnen in diesem Beitrag wieder Bescheid.

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 7
1516 Mal angesehen

entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Hallo Frau Götz, auch wenn man Weihnachten und Silvester abzieht, ist wieder ein Monat vergangen. Was machen 8.000 Datev MitarbeiterInnen eigentlich, wenn solche Kleinigkeiten nicht mal ruckzuck behoben werden? Oder müssen dafür Anträge mit fünf Durchschlägen und mindestens drei Unterschriften abgezeichnet und gestempelt werden? 🙂

Natürlich nicht persönlich gemeint, aber es nervt. Zuständig ist natürlich vor allem der Entwicklungsvorstand, wer ist das gerade noch mal?

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nlbdwg
Einsteiger
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Sehr geehrte Frau Götz,

 

leider haben wir bis heute keine weiteren Informationen bezüglich dem Problem von Seiten der DATEV gehört. 

 

Diese Funktion ist für uns Steuerberater sehr essentiell und würde uns gerade in diesen Schwierigen Zeiten die Arbeit sehr erleichtern.

 

Zumal diese Funktion für die Einkommensteuer ja schon besteht. Es wäre also kein großer Aufwand dies umzusetzen. 

 

Über eine baldige Umsetzung wären wir Ihnen sehr verbunden. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Nils Bodewig
Steuerkanzlei Tuncer

Kanzlei-Organisationsbeauftragter
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DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

 

die Bezeichnung wird mit dem Service-Release im April geändert.

 

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

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letzte Antwort am 10.02.2022 11:59:51 von Susanne_Goetz
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