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Eigene VaSt Daten für Berater abrufen?

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letzte Antwort am 02.08.2017 16:31:12 von Stolz_Alexander
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DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Ebert
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 31 von 36
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Hallo,

jain.

Sie schalten die SC eines MA/einer Person für den Datenabruf aller Mandanten für die Untervollmacht angehakt ist frei.

Gruß

Stefan Ebert

Herzliche Grüße Stefan Ebert
Service IT&Organisation, DATEV eG
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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 32 von 36
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Hallo Herr Ebert,

wird das noch geändert?

Wenn der Mandant auf der Vollmacht zustimmt, dass ich Untervollmachten erteilen darf, kann das doch nicht heißen, dass - wenn ich die Vollmacht so erfasse, wie sie erteilt wurde 🙂 - automatisch allen Smartcardinhabern meiner Kanzlei die Vollmacht eingeräumt wird (ohne dass ich selektieren kann).

Schöne Grüße

Willi Müller

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katersam
Einsteiger
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Nachricht 33 von 36
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Sehr geehrter Herr Ebert,

habe ich das jetzt richtig verstanden:

1) Freischaltung der Vollmacht ohne Untervollmachten => Vollmacht nur für mich.

2) Freischaltung der Vollmacht mit Untervollmachten => Alle in der VDB freigeschalteten SmartCard meiner Beraternummer / Kanzlei?

3) Einschränkung der weiterführenden Zugriffsrechte bei Fall 2) nur über die Rechteverwaltung (?!)

Wenn ja, wie wird die Beschränkung der VDB für Nicht-DATEV Nutzer eingeschränkt (außer über Fall 1) )?

Gibt es vorgefertigte Regeln in der Rechteverwaltung, damit ich den Fibu-Mitarbeiter von den EST-Daten eines Mandanten ausschließen kann?

Grundsätzliche Frage:

wer überblickt eigentlich noch alle Rechte, nicht nur in der Rechteverwaltung?

Gibt es hierzu vielleicht eine Art Rechte-Baum (so für den Überblick)?

Grüße vom

Kater Sam

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DATEV-Mitarbeiter
Stefan_Ebert
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 34 von 36
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Hallo Herr Müller, Miau, (sorry, der musste kurz vor dem Wochenende sein ),

Nein, dieses Konzept wird nicht geändert.

Folgender Hintergrund dazu:

Die VDB ist eine Anwendung, welche unabhängig von der eingesetzten Kanzleisoftware funktionieren muss und "nur" der Vollmachtsverwaltung (nicht zum Datenabruf) dient. D.h. es werden hier nur "grundsätzliche Regelungen" wie auf der Vollmacht vermerkt erfasst und an die Finanzverwatung weitergegeben. Die FW prüft nur ob eine eine Freischaltung zum Datenabruf für die SC vorhanden ist oder nicht. Ob und welche Berechtigungen innerhalb der Kanzleiorganisation vergeben werden ist der FW egal. Deshalb muss dies, und das hat sich mit der VDB ja nicht zum bisherigen Vorgehen geändert, in der Kanzleiorganisation, welche i.d.R. über eine Rechteverwaltungssoftware abgebildet ist, geregelt werden.

Ist die Kanzlei z.B. so organisiert, dass der Datenabruf von einer speziellen Stelle (z.B. Kanzleiadmin) durchgeführt wird, die Bearbeitung der Fälle aber jemand anders macht, so würde dies nach Ihrem Wunsch nicht fuktionieren. So wie es jetzt umgesetzt ist, sind aber alle (uns bisher bekannten) möglichen Konstellationen für die Nutzer umsetzbar.

Zu den einzelnen Fragen:

1) stimmt (nur für die Vertretungsberechtigten der Kanzlei)

2) sind zum Abruf grundsätzlich berechtigt

3) Ja

Auch andere Kanzleisoftwareanbieter bieten so etwas wie eine Rechteverwaltung an. Schließlich gibt es die gleiche Problematik ja schon immer z.B. bei der Kanzleibuchhaltung, den Kanzleilöhnen usw. Diese Sperre hier auf den Abruf bzw. Zugriff übertragen. I.d.R. ist hier aber schon eine generelle Sperre auf die Mandantenummer hinterlegt die auch sofort hier greift.

Nein, es gibt keine vorgefertigten Regeln.

Grüße aus Nürnberg,

Stefan Ebert

Herzliche Grüße Stefan Ebert
Service IT&Organisation, DATEV eG
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katersam
Einsteiger
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Sehr geehrter Herr Ebert,

alles gut so :-).

dann bin ich ja froh, dass ich die Sache so richtig verstanden habe.

Ich denke, vom Konzept her ist das einsichtig und für mich nach Ihren Anmerkungen nachvollziehbar. Letztlich muss die Kanzleisoftware die Rechte verwalten.

Ob das nochmals an gegebener Stelle (z.B. bei der Einrichtung der VDB) stehen sollte, keine Ahnung.

Vorgefertigte Regeln können hilfreich sein oder auch nicht. Je nach Sichtweise. Von daher war dies nur eine reine "Will-Wissen"-Frage.

Das mit dem "Rechte-Baum" war allerdings eine Anregung, die ich als sehr sinnvoll ansehe: hier könnten alle vorhandenen Rechte und vielleicht auch deren Auswirkung dokumentiert und vielleicht in einem zweiten Schritt auch allgemein oder personenbezogen geändert werden.

Ich weiß, es gibt so etwas im Programm Rechteverwaltung. Aber nur ohne Erläuterung und nur mit personenbezogener Änderung: hier muss ich immer pro Person / Gruppe denken, nicht jedoch in Rechten. Letzteres ist jedoch auch eine sinnvolle Herangehensweise und diese sollte umgesetzt werden.

Insgesamt ist die Rechteverwaltung zwar sehr mächtig, aber auch sehr unübersichtlich. Ja, das erste bedingt das zweite teilweise. (Sagt man jedenfalls....) Gute Programme zeichnen sich durch Einfachheit und mächtige Funktionen aus. DATEV hat auch hier einige Beispiele.

Soweit der programmfachliche Teil.

Miau.... Das sagte mein leider schon lange in den ewigen Jagdgründen weilender Kampfkater namens Sam. Mit einem Kampfgewicht von guten 9 kg kämpfte er nachts erfolgreich um sein´Revier, dann kurzzeitig mit mir um die Bettdecke - ich verlor leider immer - und dann tagsüber mit dem Schlaf. Ihm zu Ehren habe ich den Nick. Miau! und schönes Wochenende.

Kater Sam

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DATEV-Mitarbeiter
Stolz_Alexander
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 36 von 36
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Hallo StB Köln,

nein, das ist so nicht richtig - Sie können die Untervollmachten bei den "gewünschten" Mitarbeitern/SmartCards aktivieren; dies gilt dann allerdings für "alle" Mandanten (soweit die Vergabe von Untervollmachten bei der erfassten Vollmacht des einzelnen Mandanten nicht explizit ausgeschlossen ist).

Sie finden diese Information auch in der Informations-Datenbank im Dokument 1080468 im Abschnitt 5. Untervollmachten vergeben - hier der Auszug:

----------------------------------------------------------

"...

In der Vollmachtsdatenbank Untervollmachten vergeben

Rufen Sie in der Vollmachtsdatenbank über den Punkt Kanzlei verwalten den Link Berechtigungen verwalten... auf.

Der Link ist nur dann aktiv, wenn Sie sich mit der Karte angemeldet haben, mit der Sie auch die Registrierung durchgeührt haben.

Im Fenster Berechtigung vergeben werden für DATEV-Mitglieder alle vorhandenen SmartCards / mIDentity-Sticks der Mitgliedschaft angezeigt. Für DATEV-Nichtmitglieder werden alle unter der Geschäftspartnernummer bestellten mIDentity-Sticks angezeigt.

Aktivieren Sie jeweils bei den Mitarbeitern, die künftig die Vollmachten in die Vollmachtsdatenbank einpflegen und übermitteln sollen, das Kontrollkästchen Zugang VDB.

Aktivieren Sie jeweils bei den Mitarbeitern, die künftig die Daten der vorausgefüllten Steuererklärung abrufen, das Kontrollkästchen Untervollmachten für alle Mandanten.

Die Identität unterbevollmächtigter Mitarbeiter, die Datenabrufe bei der Finanzverwaltung im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung durchführen sollen, muss bei DATEV verifiziert werden. Weitere Informationen und die dazu notwendigen Formulare finden Sie im Dokument 0908573.

..."

----------------------------------------------------------

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Stolz

(DATEV eG)

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letzte Antwort am 02.08.2017 16:31:12 von Stolz_Alexander
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