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EU EWR in ESt

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letzte Antwort am 05.08.2019 10:41:37 von bodensee
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dropkick
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Servus zusammen,

ich hätte mal eine, höchstwahrscheinlich, recht einfach zu beantwortende Frage.

In seltenen Fällen kommt es vor, dass ich Steuererklärungen für Mandanten machen muss, die hier in Deutschland das gesamte Jahr tätig sind, deren Ehepartner aber z.b. in Polen (oder eben in anderen EU-Ländern) weiterhin wohnen und auch dort arbeiten.

Folglich bekomme ich dann, eine Bescheinigung EU/EWR ausgehändigt, die ich dann auch an das Finanzamt weiterreiche.

Mein Problem ist, dass ich die Daten ja auch im Einkommensteuerprogramm eingeben kann, dass ich aber dabei nie erreiche, dass sich das Ergebnis anpasst. Wenn mein Mandant eine kleine Erstattung bekommen würde und ich geb die Daten ein, habe ich immer noch die kleine Erstattung stehen.

Ich weiß dann allerdings schon, dass beim Bescheid eben eine Nachzahlung herauskommen wird, aufgrund der ausländischen Einkünfte. Weiß allerdings nicht in welcher Höhe.

Mache ich womöglich einen Fehler bei der Eingabe, oder ist es im Programm tatsächlich nicht möglich, dass man das Ergebnis mit Eingabe der Bescheinigung ändert?

Ich würde mich freuen, wenn mir da jemand weiterhelfen kann.

LG Markus

bodensee
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Die EU /EWR dient nur als Nachweis der ausländischen Behörde.

Die ausländischen Einkünfte müssen Sie dann schon zudem in die Anlage AUS eingeben bzw. N-AUS je nachdem ebenso wie ggf. die anzurechende ausländische Steuer falls Steueranrechnung anstatt Freistellung erfolgen sollte.

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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dropkick
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Danke für die schnelle Antwort Herr Eberhardt, das war mir so nicht bewusst. Muss ich dann gleich mal ausprobieren.

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bodensee
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Zufall dass ich gerade in der communtiy on bin

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
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letzte Antwort am 05.08.2019 10:41:37 von bodensee
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