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ESt für ein Jahr mehrfach zumindestens zweifach führen.

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letzte Antwort am 17.02.2020 14:23:01 von aschreiber
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dusteuer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 2
190 Mal angesehen

Hallo,

 

ist es möglich wenn bspw. die Leistung "Einkommensteuer 2015" vorliegt, die Leistung Einkommensteuer mehrfach in diesem Jahr zu führen , also Einkommensteuer 2015 I, Einkommensteuer 2015 II usw. bzw. zu mindestens zweifach ?

Oder ist ein "Mandanten-Dummy" für diesen Fall anzulegen ?

aschreiber
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 2
163 Mal angesehen

Hallo,

 

unter dem gleichen Ordnungsbegriff können Sie ein VJ nur einmal anlegen.

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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letzte Antwort am 17.02.2020 14:23:01 von aschreiber
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