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ESt.-Programm / Lohnkostenanteil

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letzte Antwort am 28.04.2020 14:17:45 von Gelöschter Nutzer
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Gelöschter Nutzer
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Hallo DATEV,

 

warum muss ich in der ESt.-Erklärung für die Handwerkerkleistungen bei den Lohnkosten die VSt. wieder aus einer Bescheinigung herausrechnen, damit ich die Netto-Lohnkosten erfassen kann?

 

DATEV, einfach mal mitdenken. Ein einfachen Netto J/N-Feld und fertig ist der Lack.

 

Unglaublich, wie man etwas so kompliziert machen kann.

 

Gruß Achilleus

 

Sorry, hat sich erledigt. Ich habe mit der DATEV-Logik nicht gerechnet oder ich bin einfach von WISO zu verwöhnt. Bruttowerte kann man ja eingeben.

wielgoß
Experte
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Hallo Achilleus,

 

den Nettoteil verstehe ich nur als optionale Hilfe, wenn aus der Rechnung nur die Nettobeträge ersichtlich sind.

 

Die Angabe des Bruttobetrages ist bislang kein Pflichtfeld für ELSTER und die Einzelpositionen der "Netto-Tabelle" werden auch nicht übermittelt, nur der Gesamtbetrag der begünstigten Aufwendungen der ja auch (weiterhin) manuell eingetragen werden kann.

 

Allerdings fände ich hier einen "Steuerschalter" nicht schlecht.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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So macht es ja auch WISO. Man gibt einen Wert ein und entscheidet, ob dieser Brutto oder Netto ist und rechnet automatisch hoch. Ist für mich intuitiver als die DATEV-Lösung. Aber was soll's. Wird sich eh nicht mehr ändern. 🤐

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letzte Antwort am 28.04.2020 14:17:45 von Gelöschter Nutzer
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