Hallo,
kann mir jemand mitteilen, ob es möglich ist, die ESt-Daten, die versehentlich im Jahr 2021 erfasst wurden, ins Jahr 2020 zu übertragen?
Vielen Dank schon mal!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo BiM,
ja, das ist möglich.
Wenn für den Mandanten noch keine ESt-Erklärungen für vorherige VZ vorhanden sind:
Einfach die ESt-Erklärung für VZ 2020 aufrufen.
Es wird dann ein Jahreswechsel von VZ 2021 nach VZ 2020 mit Übernahme der Werte durchgeführt.
Sie sollten aber auf jeden Fall die Daten in VZ 2020 prüfen, denn ggf. wurden in VZ 2021 Daten in Eingabefeldern erfasst, die es für VZ 2020 noch nicht gab.
Wenn bereits ESt-Erklärungen für vorherige VZ vorhanden sind - leider etwas umständlicher:
Im Programm DATEV Einkommensteuer über Mandant | Mandanten-Manager den betroffenen Mandanten (z. B. Mandantennummer 500) markieren. In den Feldern Jahr von und bis jeweils 2021 erfassen und auf die Schaltfläche Mandant | Mandant speichern unter (Übertrag) klicken. Das Feld Mandanten-Nr. mit einer freien Mandantennummer (z. B. 600) überschreiben und das Kontrollkästchen Alten Ordnungsbegriff löschen (Verschieben auf neuen Ordnungsbegriff) NICHT aktivieren. Mit OK bestätigen. Die versehentlich für VZ 2021 angelegte ESt-Erklärung wird auf die neue Mandantennummer kopiert. Den Mandanten-Manager mit Schließen verlassen.
Über Mandant | Mandant öffnen den neu angelegten Mandanten (im Bsp. 600) markieren und als Bearbeitungsjahr das Jahr 2020 auswählen. Mit OK bestätigen. Es wird ein Jahreswechsel von VZ 2021 nach VZ 2020 mit Übernahme der Werte durchgeführt. Die ESt-Erklärung über Mandant | Schließen mit Speichern verlassen.
Über Mandant | Mandanten-Manager den neu angelegten Mandanten (im Bsp. 600) markieren. In den Feldern Jahr von und bis jeweils 2020 erfassen und auf die Schaltfläche Mandant | Mandant speichern unter (Übertrag) klicken. Das Feld Mandanten-Nr. mit der „richtigen“ Mandantennummer (im Bsp. 500) überschreiben und das Kontrollkästchen Alten Ordnungsbegriff löschen (Verschieben auf neuen Ordnungsbegriff) NICHT aktivieren. Mit OK bestätigen. Die ESt-Erklärung für VZ 2020 wird mit den in VZ 2021 erfassten Werten auf die richtige Mandantennummer kopiert.
Im Mandanten-Manager den zwischenzeitlich neu angelegten Mandanten (im Bsp. 600) markieren und auf die Schaltfläche Löschen klicken. Mit OK bestätigen. Der neu angelegte Mandant wird gelöscht.
Im Mandanten-Manager den Mandanten mit der „richtigen“ Mandantennummer (im Bsp. 500) markieren. In den Feldern Jahr von und bis jeweils nur das „versehentlich“ angelegte Jahr 2021 erfassen und auf die Schaltfläche Löschen klicken. Mit OK bestätigen. Das "versehentlich" angelegte Jahr 2021 wird gelöscht. Den Mandanten-Manager mit Schließen verlassen.
Auch in diesem Fall gilt:
Sie sollten auf jeden Fall die Daten in VZ 2020 prüfen, denn ggf. wurden in VZ 2021 Daten in Eingabefeldern erfasst, die es für VZ 2020 noch nicht gab.
Bei Fragen zum Vorgehen wenden Sie sich bitte per Servicekontakt an den Programmservice Einkommensteuer.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG