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ESt: Angabe der steuerlichen Entlastung durch Kinder

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willimüller
Fachmann
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Nachricht 1 von 1
104 Mal angesehen

Hallo Datev,

im ESt Programm wird unter "Informationen" die steuerliche Entlastung durch Kinder angeben. Hier wird aber auch das Kindergeld angegeben:

245113_pastedImage_0.png

Korrekt wäre aber nur die Differenz, in diesem Fall also 0.

Schöne Grüße

Willi Müller

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