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Diva und die weitere Handhabung in der Kanzlei

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letzte Antwort am 01.03.2022 16:24:52 von Susanne_Goetz
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ingereimer
Einsteiger
Offline Online
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Elektronisch bekanntgegebene Steuerbescheide

 

Ich nutze seit einiger Zeit die elektronische Bekanntgabe der Bescheide. Bevorzugt habe ich sie über den Dokumentenkorb abgerufen, dann kann ich den Bescheid einfach in Post, Fristen erfassen und auch in der Dok org ablegen.

Leider stehen mir die Daten des Bescheides dann aber nicht für den Bescheidabgleich zur Verfügung, ausgenommen, ich pflege die Daten manuell ein. Das ist nicht schön.

 

Ärgerlicher finde ich aber, dass Vorauszahlungen die mit dem Bescheid geändert festgesetzt werden, nicht mit einem Klick in die Verwaltung der Vorauszahlungen übertragen werden können, sondern ALLE Daten manuell erfasst werden müssen.

 

In den Dokumenten zur Handhabung habe ich keinen Hinweis gefunden, wie ich es besser lösen kann.

 

Nun habe ich die Lösung gefunden: Ich kann die Bescheide trotzdem über Elster abrufen und habe dann alle bekannten Vorteile, einzig es fehlt die Meldung der Datev, dass Bescheide zum Abruf bereitstehen.

Damit kann ich leben, denn ich werde ja per Mail über die Bereitstellung des elektronischen Bescheids informiert.

 

Ich hätte mich gefreut, wenn in dem Dok. 1009206 ein entsprechender Hinweis enthalten wäre.

 

Vielleicht hilft diese Info anderen Anwendern.

 

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
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268 Mal angesehen

Hallo ingereimer,

 

die elektronische Bescheidbekanntgabe ist rechtsverbindlich und ersetzt den Papierbescheid. Der Bescheid wird von der Finanzverwaltung als ein PDF-Dokument zum Abruf bereitgestellt. Eine Datenübernahme in ein anderes Programm ist deshalb nicht möglich. Sie erhalten mit der Bescheiderstellung von der Finanzverwaltung eine E-Mail-Benachrichtigung, dass der Bescheid zum Abruf bereit steht. Siehe Dok.-Nr.: 1009206 unter Punkt 5.1 und 5.2.
Sie können unabhängig von der elektronischen Bescheidbekanntgabe die Funktion des elektronischen Bescheidabgleichs nutzen. Im Dok. 1009206 haben wir einen Hinweis unter Punkt 2 "Hintergrund" dazu aufgenommen.

 

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

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letzte Antwort am 01.03.2022 16:24:52 von Susanne_Goetz
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