Hallo liebe Helferlein,
wir erhielten vom Finanzamt für eine Mandantin ein Schreiben bzgl. der Zulagenberechtigung bei einem Riester-Vertrag. Zunächst hatte das FA im ESt-Bescheid 2020 die gezahlten Riester-Beiträge als Sonderausgaben berücksichtigt, schickte aber kurz darauf eine Anfrage, weil die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen mitgeteilt hat, dass unsere Mdt. nicht zum zulagenberechtigten Personenkreis gehöre.
In der Tat ist es so, dass die Mandantin seit Ende 2019 eine Rente für bes. langjährige Versicherte bezieht, in 2020 aber weiter ihren Job ausgeübt hat.
Auf der LSt.-Bescheinigung 2020 waren keine RV-Beiträge ausgewiesen (weil sie ja Rentnerin ist).
Warum sie in 2020 noch Riester-Beiträge gezahlt hat, entzieht sich meiner Kenntnis.
Allerdings hätte ich erwartet, dass es im ESt-Programm eine Prüfhilfe nebst Hinweis gibt, wenn durch das fehlende RV-Entgelt die Zulagenberechtigung nicht mehr gegeben ist.
Habe ich etwas übersehen? Dass jemand neben seiner Rente weiter einer Beschäftigung nachgeht, ist ja nun nicht so unüblich.
Vielleicht besteht ja eine Möglichkeit, eine entsprechende Prüfhilfe einzubauen!?