Hallo Datev, hallo Kolleginnen,
die Darstellung und Berechnung KiSt bei glaubensverschiedenen Partnern ist noch verbesserungsfähig. In der Berechnungsliste kurz steht die KiSt nur als Gesamtbetrag. Bei der Liste KiSt Berechnung fehlt die Summe; außerdem wird die KiSt auf die KapESt nicht in der richtigen Spalte (Steuerpflichtiger) ausgewiesen:
Bei dieser Gelegenheit:
Hat jemand mal etwas von Überlegungen gehört, dass es eine Kirchensteuerbegrenzung ähnlich wie bei der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung geben könnte? Ich zahle noch Kirchensteuer und sehe aber immer wieder, dass die Kirchensteuer beinahe ausschließlich von geringen bis mittleren Einkommen aufgebracht wird. Beinahe 100% der Mandanten, die über € 200.000 p.a. verdienen, sind aus der Kirche ausgetreten (hauptsächlich wegen der Kirchensteuer).
Warum gibt es bei der Sozialversicherung eine Begrenzung bei der solidarischen Aufbringung der Beiträge und bei der Kirchensteuer nicht?
Viele Grüße - und - wenn es jemanden stört - Entschuldigung für die Abschweifung 🙂
Jupp Schmitz
Hallo Herr Schmitz,
die "Kirchensteuerkappung" könnte man als Begrenzung ansehen, die man bei höheren Einkommen beantragen kann (Landeskirche); http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/kappung-der-kirchensteuer.html
Hatte das mal beantragt, als ein entsprechender Veräußerungsgewinn zu versteuern war.
Frank Witte
Hallo Herr Witte,
die Kirchensteuerkappung läuft bei den meisten Fällen ins Leere; vor allem auch deshalb, weil die Kappungssätze sich auf das gesamte zu versteuernde Einkommen beziehen (einschl. Progressionszone). In NRW muss ich für die Kappung (4%) extra einen Antrag stellen; in Berlin erfolgt die Kappung von Amts wegen. In Bayern gibt es gar keine Kappung.
Bei dem von mir oben genannten Betrag von € 200.000 beträgt die KiSt € 6.034, die Kappungsgrenze beträgt 4% von 200.000 = € 8.000. Selbst bei einem zu versteuernden Einkommen von € 1.000.000 (KiSt € 37.590) wirkt sich die Kappung (€ 40.000) im reichsten deutschen Erzbistum Köln nicht aus. Kein Wunder, dass die Gutverdienenden aus der Kirche austreten. Bei der Begrenzung auf die KV-Beitragsbemessungsgrenze pro Kirchenmitglied auch für die Kirchensteuer (€ 54.450 p.a. ) würde sich für zwei Ehepartner insgesamt eine Kirchensteuer von € 2.590 p.a. ergeben. Da würden sicher deutlich mehr in der Kirche verbleiben und das reicht für die kirchliche Grundversorgung aus. Der Klingelbeutel geht ja zusätzlich auch noch jeden Gottesdienst herum, so dass für freiwillige Mehrleistungen Platz genug ist.
Viele Grüße
Jupp Schmitz