Hallo Zusammen,
ich habe seit einigen Tagen das Problem, das DFü-Aufträge nicht mehr gesendet werden.
Fehlermeldung:
Meldung aus dem DATEV-Rechenzentrum:
#GEFE200F Die elektronische Datenübermittlung an das Finanzamt ist
aus folgenden Gründen nicht möglich.
#GEFE227F Diese Daten können wegen einer technischen Umstellung der
Finanzverwaltung nicht mehr übermittelt werden. Senden Sie den Fall
mit einer Programmversion ab DATEV-Programmauslieferung 13.1 SR oder 14.
0C vom 13. Juli 2020 erneut. Öffnen Sie hierzu den betroffenen Mandanten
bestand im Steuerprogramm, ändern Sie temporär einen Wert im
Datenbestand, führen Sie die Berechnung neu aus und übermitteln Sie
anschließend den Bestand ins Rechenzentrum.
Beachten Sie, dass dabei eine neue Telenummer erzeugt wird und
Sie das Freizeichnungsdokument/die Komprimierte Erklärung Ihrem
Mandanten ggf. erneut zur Prüfung zur Verfügung stellen müssen.
Eigenartigerweise sind wir auf 14.00 mit allen Updates die seither erschienen sind.
Weiß jemand, an was liegen könne ?
Danke im voraus
@Problemkind95 schrieb:Weiß jemand, an was liegen könne ?
Das Finanzamt hat kurzfristig entschieden, nur höhere ELSTER Versionen als aktuell DATEV zur Verfügung stellt, anzunehmen. Das Problem haben auch andere Programme wie der XBRL Publisher.
Bis zum 21.09 müsste alles noch geklappt haben.
Oder: Das, was dort als Abhilfe steht, einmal durchführen. Dann hat das ggf. doch nichts mit ELSTER zu tun.
Öffnen Sie hierzu den betroffenen Mandantenbestand im Steuerprogramm, ändern Sie temporär einen Wert im Datenbestand, führen Sie die Berechnung neu aus und übermitteln Sie anschließend den Bestand ins Rechenzentrum.
Vielen Dank ich werde das mal versuchen.
Aber sie hatten recht. Seit dem 21.09 funktioniert es nicht mehr.
Ist schon was bekannt ob und wann das mit Datev wieder funktioniert?
Hallo Problemkind95,
die Fehlermeldung kommt, wenn Sie einen Fall senden möchten, den Sie mit einer ELSTER-Version kleiner 31.7 zuletzt berechnet haben.
Damit die ELSTER-Aufträge bei der Finanzverwaltung verarbeitet werden, müssen die betroffenen Steuererklärungen mit der ELSTER-Version 31.7 oder höher erneut berechnet (d.h. eine neue Telenummer erzeugt) und nochmal gesendet werden.
So gehen Sie vor:
1. Vergewissern Sie sich, dass eine ELSTER-Version 31.7 oder höher installiert ist. Dies können Sie im Steuerprogramm unter Hilfe | Info… in der dritten Zeile nachsehen. Fahren Sie mit Schritt 2 fort.
Bei einer Version kleiner 31.7 installieren Sie die Komponente Steuern Elster 31.7 (Service Release zur 13.1 vom 13.07.2020) oder höher mit Steuern Elster 31.8 (DATEV Programme 14.0 vom 04.09.2020). Anschließend gehen Sie wie in Schritt 2 beschrieben vor.
2. Öffnen Sie den Mandantenbestand im Steuerprogramm. Ändern Sie temporär einen Wert im Datenbestand, führen Sie die Berechnung neu aus und übermitteln Sie anschließend den Bestand ins Rechenzentrum.
Beachten Sie, dass dabei eine neue Telenummer erzeugt wird und Sie das Freizeichnungsdokument / die Komprimierte Erklärung Ihrem Mandanten ggf. erneut zur Prüfung zur Verfügung stellen müssen.
Diese Informationen finden Sie auch im Dokument 1002418.
Freundliche Grüße
Susanne Götz
DATEV eG