Hallo liebe Community,
ich habe folgendes Problem: Eine Mandantin hat ein Grundstück geerbt welches mit Erbbaurecht belastet ist.
Die Berechnung erfolgte in DATEV welche absolut stimmig war, zumindest wenn ich nichts übersehen habe oder nicht auf dem Schlauch stehe.
Ich habe aber folgendes Problem:
Das Finanzamt rechnet den GebäudeSACHwert mit 47/70 aus Baujahr 1972
DATEV rechnet den GebäudeSACHwert mit 94/70 aus Baujahr 1972
Allerdings bin ich mir nicht mehr sicher ob das überhaupt stimmt und wo ich hätte in DATEV etwas anderes erfassen müssen, damit die Berechnung stimmt, denn in § 194 Abs. 4 steht ja "nur" GebäudeWERT
Hab ich jetzt was falsch gemacht oder das Finanzamt (manchmal sieht man vor lauter Wald die Bäume nicht...?
Der Unterschied ist ja nicht ganz unbedeutend...
Ich habe hier mal eine anonymisierte Berechnung beigefügt:
Der GewäudeWERTanteil passt bis auf ein paar Rundungsdifferenzen.
Wenn das Finanzamt korrekt rechnen würde, wüsste ich allerdings nicht wo ich den Haken korrekt setzen müsste...
Ich habe herausgefunden wo das Problem liegt. Das Finanzamt hat die Eigentümerschaft des Grundstücks verwechselt und deshalb anders gerechnet.
*phuuu* trotzdem vielen Dank