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Bekanntgabe Adresse VDB oder ESt?

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letzte Antwort am 13.08.2021 07:20:31 von SDeinzer
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SDeinzer
Einsteiger
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Hallo Community,

unsere Kanzlei hat 2 Standorte. Die beiden Adressen sind in der Vollmachtsdatenbank auch angelegt und werden auch über die Bekanntgabeadresse richtig gepflegt. Jetzt kommen immer mehr Bescheide an die falsche Adresse (Adresse der Beraternummer), das war früher nicht so. Greift das Finanzamt neuerdings auf eine andere Information, als die in der VDB hinterlegt Bekanntgabeadresse zu? 

 

Viele Grüße

Stefan Deinzer 

kanzleiboennecke
Fortgeschrittener
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Hallo Stefan, 

 

ein paar Fragen um dein Problem bissl eingrenzen zu können:

 

Kommen denn "nur" die Papierbescheide falsch an oder auch der weitere Schriftverkehr des Finanzamtes ? Habt ihr erst kürzlich auf die VDB umgestellt ? Betrifft der falsche Versand der Steuerbescheide "nur" neue Mandanten oder auch schon langjährige, wo die Bekanntgabe klar sein muss ?

 

Sofern die Vollmachten korrekt über die VDB ans Finanzamt übermittelt wurden, sollte hier an sich nichts schiefgehen....😅

 

Hier bei uns in München konnte ich solche Probleme bisher nicht feststellen...

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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Deinzer,

 

betrifft dies vor allem Mandanten, bei denen die "Einmal-"Bekanntgabevollmacht in ESt hinterlegt ist?

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

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SDeinzer
Einsteiger
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Danke für eure Antworten. Ich habe gestern Abend die Antwort selbst gefunden. In der ESt ist standardmäßig der Haken bei "Empfangsvollmacht (Nur erfassen, wenn dem Finanzamt z.B. über die VDB keine unbefristete Vollmacht liegt)" gesetzt, dieser sorgt dafür, dass die Bescheide an die für die Beraternummer hinterlegte Adresse geschickt werden, statt an die in der VDB hinterlegten Bekanntgabeadresse. 

Viele Grüße

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letzte Antwort am 13.08.2021 07:20:31 von SDeinzer
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