Hallo zusammen,
wir haben in allen Steuerprogrammen die Funktion "Erklärung abschließen" eingerichtet und nutzen diese auch konsequent.
Seitdem die Gewerbesteuer 2020 installiert wurde, fehlt in diesem Workflow allerdings die Druckausgabe, die normalerweise hier integriert war.
Ist die Funktion an eine andere Stelle gerutscht, oder wurde diese bewusst aus dem Workflow herausgenommen?
Hallo,
in "Erklärung abschließen" in den Steuerprogrammen gibt es die Auswahl "Standardpaket (DMS) im Dokumentenmanagement ablegen". Diese Auswahl gab es vor der Installation der DATEV-Programme 15.0 und auch danach.
In Abhängigkeit vom Inhalt des Standardpakets (DMS) und in Abhängigkeit der gewählten Jahresversion der Gewerbesteuer kann es zu dem Effekt kommen, dass keine Auswertungen abgelegt werden können.
Das wäre dann der Fall, wenn es sich bei den Auswertungen im Standardpaket (DMS) ausschließlich um Formulare und / oder das Freizeichnungsdokument handeln würde und das gewählte Jahresprogramm die Gewerbesteuer-Vorabversion 2021 wäre.
Die Vorabversion 2021 (GewSt und KSt) kann weder Formulare drucken noch die Elektronische Datenübermittlung durchführen, daher auch kein Freizeichnungsdokument erzeugen.
Bitte prüfen Sie, ob es sich bei Ihrem Fall wirklich um Gewebesteuer 2020 handelt oder ob es nicht doch eine für 2021 ist.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG
Guten Morgen Frau Höpfner,
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe mich leider etwas unglücklich ausgedrückt.
Die DMS-Ablage in der Gewerbesteuer 2020 stellt kein Problem dar.
Allerdings war es in den letzten Jahren in der Gewerbesteuer (bis 2019) so, dass nach der DMS-Ablage und der Bereitstellung des Elster-Datensatzes eine automatische Abfrage erschien, ob das Freizeichnungsdokument oder Formulare gedruckt werden sollen.
Diese Abfrage vermissen wir in der Bearbeitung der Gewerbesteuer 2020.
Hallo Herr Kirchner,
meinen Sie ev. diesen Hinweis, der beim Schützen kommt:
Der kommt aber auch bei Gewerbesteuer 2020.
Wir können bei unseren Tests kein abweichendes Verhalten zwischen Gewerbesteuer und den anderen elsterfähigen Steuerprogrammen beim Erklärung abschließen oder beim Schützen feststellen.
Bitte melden Sie sich doch bei uns im Service Gewerbesteuer per Servicekontakt oder per Mail (Gewerbesteuer@service.datev.de) und verweisen Sie auf den Beitrag in der Community, gerne auch unter Nennung meines Namens.
Mit freundlichem Gruß
Ute Höpfner
DATEV eG