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Anleitung zur manuellen Prüfung des Einbezugs der Steuerermäßigung nach § 35a EStG beim Abgleich ....

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ich konnte kaum glauben, dass dieses Dokument von der „Datenverarbeitungsorganisation für die steuerberatenden Berufe“ erstellt wurde :

 

Anleitung zur manuellen Prüfung des Einbezugs der Steuerermäßigung nach § 35a EStG beim Abgleich des Behinderten- oder Pflege-Pauschbetrags mit den tatsächlichen Aufwendungen

 

 

 So führen Sie die Prüfung für den Behinderten-Pauschbetrag durch
 Vorgehen:
1

Öffnen Sie die Berechnungsliste lang und notieren Sie sich die ausgewiesene festzusetzende Einkommensteuer.

2

Öffnen Sie die Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

3

Prüfen Sie bei den Angaben zu Behinderung, ob Tatsächliche Aufwendungen, Erstattungen oder ein Grad der Behinderung erfasst sind und notieren Sie sich diese.

4

Löschen Sie den Grad der Behinderung und deaktivieren Sie das Kontrollkästchen blind/ständig hilflos.

5

Öffnen Sie den Ordnungsbereich Andere außergewöhnliche Belastungen.

6

Legen Sie einen neuen Eintrag an.

7

Wählen Sie als Aufwandskategorie Behinderungsbedingte Aufwendungen. Erfassen Sie eine Beschreibung der Aufwendungen und die in Schritt 3 notierten Aufwendungen und/oder Erstattungen.

8

Öffnen Sie erneut die Berechnungsliste lang und notieren Sie sich die nun ausgewiesene festzusetzende Einkommensteuer.

9

Vergleichen Sie die in den Schritten 1 und 8 notierten Beträge der festzusetzenden Einkommensteuer.

10

Ist der in Schritt 1 notierte Betrag geringer, machen Sie die in den Schritten 4 bis 7 gemachten Änderungen rückgängig.

 So führen Sie die Prüfung für den Pflege-Pauschbetrag durch
 Vorgehen:
1

Öffnen Sie die Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

2

Öffnen Sie den Ordnungsbereich Pflege-Pauschbetrag, notieren Sie sich die dort erfassten Tatsächlichen Aufwendungen und Erstattungen und löschen Sie diese Werte.

3

Verlassen Sie den Ordnungsbereich Pflege-Pauschbetrag über die Schaltfläche Zurück.

4

Notieren Sie sich die Werte der in den Zeilen 20 bzw. 21 erfassten haushaltsnahen Pflegeleistungen, die auf die hilflose Person entfallen, für die die Angaben zum Pflege-Pauschbetrag erfasst sind.

5

Öffnen Sie die Berechnungsliste Außergewöhnliche Belastungen und notieren Sie sich den dort ausgewiesenen Pflege-Pauschbetrag.

6

Ist dieser Pflege-Pauschbetrag geringer als der in Schritt 4 notierte Betrag der haushaltsnahen Pflegeleistungen, ermitteln Sie die Differenz aus haushaltsnahen Pflegeleistungen und Pflege-Pauschbetrag.

7

Ist der Pflege-Pauschbetrag nicht geringer als der in Schritt 4 notierte Betrag, gehen Sie weiter zu Schritt 14.

8

Öffnen Sie die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

9

Öffnen Sie den Ordnungsbereich Geringfügige Beschäftigungen bzw. den Ordnungsbereich Pflege- und Betreuungsleistungen.

10

Legen Sie einen neuen Eintrag an.

11

Erfassen Sie die in Schritt 6 notierte Differenz im Feld Aufwendungen im Veranlagungszeitraum pro Haushalt bzw. Dienstleistungsaufwendungen abzüglich Erstattungen. Wählen Sie als Art der Tätigkeit z. B. Altenpflege, -versorgung, betreuung bzw. erfassen Sie im Feld Bezeichnung z. B. Pflegebedingte Aufwendungen.

12

Verlassen Sie den Ordnungsbereich über die Schaltfläche Zurück.

13

Öffnen Sie die Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

14

Kürzen Sie die in den Zeilen 20 bzw. 21 erfassten haushaltsnahen Pflegeleistungen um den Betrag aus Schritt 4.

15

Öffnen Sie die Berechnungsliste lang und notieren Sie sich die ausgewiesene festzusetzende Einkommensteuer.

16

Öffnen Sie die Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

17

Öffnen Sie den Ordnungsbereich Pflege-Pauschbetrag und löschen Sie die erfassten Angaben.

18

Verlassen Sie den Ordnungsbereich Pflege-Pauschbetrag über die Schaltfläche Zurück.

19

Öffnen Sie die Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen.

20

Öffnen Sie den Ordnungsbereich Geringfügige Beschäftigungen bzw. den Ordnungsbereich Pflege- und Betreuungsleistungen und löschen Sie den ggf. in Schritt 11 erfassten Eintrag.

21

Verlassen Sie den Ordnungsbereich über die Schaltfläche Zurück.

22

Öffnen Sie die Anlage Außergewöhnliche Belastungen.

23

Erhöhen Sie die in den Zeilen 20 bzw. 21 erfassten haushaltsnahen Pflegeleistungen um den Betrag aus Schritt 4.

24

Öffnen Sie den Ordnungsbereich Andere außergewöhnliche Belastungen.

25

Legen Sie einen neuen Eintrag an.

26

Wählen Sie als Aufwandskategorie Pflegebedingte Aufwendungen. Erfassen Sie die in Schritt 2 notierten Aufwendungen/Erstattungen.

27

Öffnen Sie die Berechnungsliste lang und notieren Sie sich die nun ausgewiesene festzusetzende Einkommensteuer.

28

Vergleichen Sie die in den Schritten 15 und 27 notierten Beträge der festzusetzenden Einkommensteuer.

29

Ist der in Schritt 15 notierte Betrag geringer, machen Sie die in den Schritten 17 bis 26 gemachten Änderungen rückgängig.

 

 

Da wird notiert, verglichen, Eingaben werden gelöscht und wieder erfasst und ....

 

Das ist doch ein Ablaufplan zur Programmierung einer entsprechenden Routine oder doch ein Aprilscherz?

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