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Anlage N / Anlage N-Aus

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letzte Antwort am 21.02.2020 13:08:55 von dusteuer
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dusteuer
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
380 Mal angesehen

Hallo,

 

folgender Sachverhalt liegt vor:

 

1.ESt 18

2. Anlage N und Anlage N-Aus werden parallel geführt.

3. In der Berechnungsliste beginnend treten nicht die zu erwartenden EansA aus Anlage N auf.

 

Frage: Muss an einer bestimmten Stelle ein Hacken gesetzt werden, damit die EansA tatsächlich in die Berechnung einfließen ?

DATEV-Mitarbeiter
Stephan_Hirsch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
356 Mal angesehen

Hallo dusteuer,

 

ohne weitere Angaben ist eine Antwort schwierig.

 

Ggf. hilft das Dokument  1007336  – Erfassen der Anlage N-AUS.


Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG

dusteuer
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 3
320 Mal angesehen

Es wurde gelöst.

Die Anlage N-Aus übernimmt den Bruttobetrag aus der Anlage N bzw. aus der inländischen Lohnsteuerbescheinigung. (automatisch).

In selbiger Anlage und Zeile 42 muss nochmals händisch der inländische Bruttobetrag hinterlegt werden.

 

Also hat Anlage N-Aus (zu mindestens für den Bruttolohn) vor der Anlage N Vorrang.

 

 

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letzte Antwort am 21.02.2020 13:08:55 von dusteuer
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