Hallo,
folgender Sachverhalt liegt vor:
1.ESt 18
2. Anlage N und Anlage N-Aus werden parallel geführt.
3. In der Berechnungsliste beginnend treten nicht die zu erwartenden EansA aus Anlage N auf.
Frage: Muss an einer bestimmten Stelle ein Hacken gesetzt werden, damit die EansA tatsächlich in die Berechnung einfließen ?
Hallo dusteuer,
ohne weitere Angaben ist eine Antwort schwierig.
Ggf. hilft das Dokument 1007336 – Erfassen der Anlage N-AUS.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Es wurde gelöst.
Die Anlage N-Aus übernimmt den Bruttobetrag aus der Anlage N bzw. aus der inländischen Lohnsteuerbescheinigung. (automatisch).
In selbiger Anlage und Zeile 42 muss nochmals händisch der inländische Bruttobetrag hinterlegt werden.
Also hat Anlage N-Aus (zu mindestens für den Bruttolohn) vor der Anlage N Vorrang.