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7 g EStG Gewinnbegriff

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letzte Antwort am 28.03.2022 11:49:59 von merchantofdoubt
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hk6579
Einsteiger
Offline Online
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Hallo zusammen,

 

Ist mit der Gewinngrenze von € 200.000 der Steuerbilanzgewinn gemeint oder müssen außerbilanzielle Zurechnungen wie z.B. die Gewerbesteuerzurechnung nach § 4 V b EStG bei der Ermittlung der Gewinngrenze berücksichtigt werden ?

 

Im Gesetzeswortlaut ist es nicht klar zu entnehmen. Nach meiner Ansicht ist der Steuerbilanzgewinn ohne ausserbilanzielle Zurechnungen maßgeblich.

 

Vielen Dank für eine Einschätzung

merchantofdoubt
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 2 von 2
137 Mal angesehen

"Nach meiner Ansicht ist der Steuerbilanzgewinn ohne ausserbilanzielle Zurechnungen maßgeblich." Woraus leitet sich diese Meinung ab? Welche Quellen teilen diese Meinung?

 

LSchmidt EStg 7g Rz. 31: Begriff des Gewinns. Anzusetzen ist der steuerl Gewinn iSd § 2 II 1 Nr 1, der bereits um nichtabziehbare BA usw korrigiert worden ist.

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letzte Antwort am 28.03.2022 11:49:59 von merchantofdoubt
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