Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage und zwar.
Wie ist die Grundlage bei Ehgaten, wenn sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann
-Einkünfte aus nicht selbstständige Tätigkeit beziehen
- einen Mini-Job haben
und der Mann sich selbstständig machen möchte.
werden die Einkünfte bei der Einkommensteuererklärung zusammengerechnet?
oder bleibt der Mini-Job bei beiden Ehegaten steuerfrei? wenn ja, findet der Härteausgleich Paragraf 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG
Danke im Voraus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Ein Minijob hat grundsätzlich mit den steuerlichen Einkünften nichts zu tun, wenn der Arbeitgeber 2% Pauschalsteuer abführt. Andernfalls sind es nichtselbständige Einkünfte (eine LSt-Bescheinigung ist dann vorhanden).
Danke für die Antwort.
wenn ich das richtig verstanden habe, werden in der Steuererklärung nur die Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb angegeben?
und der Mini-Job bleibt bei den Ehegate steuerfrei, solange der von dem Arbeitgeber mit 2% verteuert wird?