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§19 EStG / Minijob / § 15 EStG

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letzte Antwort am 19.12.2020 16:24:53 von Benan
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Benan
Beginner
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Hallo zusammen, 

 

 

ich habe mal eine Frage und zwar.

 

Wie ist die Grundlage bei Ehgaten, wenn sowohl die Ehefrau als auch der Ehemann 

 

-Einkünfte aus nicht selbstständige Tätigkeit beziehen

- einen Mini-Job haben

 

und der Mann  sich selbstständig machen möchte.

 

werden die Einkünfte bei der Einkommensteuererklärung  zusammengerechnet? 

oder bleibt der Mini-Job bei beiden Ehegaten steuerfrei? wenn ja, findet der Härteausgleich  Paragraf 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG 

 

 

 

Danke im Voraus 

 

 

 

 

 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 3
619 Mal angesehen

Ein Minijob hat grundsätzlich mit den steuerlichen Einkünften nichts zu tun, wenn der Arbeitgeber 2% Pauschalsteuer abführt. Andernfalls sind es nichtselbständige Einkünfte (eine LSt-Bescheinigung ist dann vorhanden).

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Benan
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
587 Mal angesehen

Danke für die Antwort. 

 

wenn ich das richtig verstanden habe, werden in der Steuererklärung nur die Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb angegeben?

 

und der Mini-Job bleibt bei den Ehegate steuerfrei, solange der von dem Arbeitgeber mit 2% verteuert wird? 

 

 

 

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letzte Antwort am 19.12.2020 16:24:53 von Benan
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