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§ 129 AO Anwendung bei Änderung durch das FA bei Handwerkerleistungen

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letzte Antwort am 07.05.2020 16:44:11 von Gutefrage
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Gutefrage
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Hallo zusammen,

mein Mandant lebt zusammen mit seiner Lebensgefährtin in einem Haus. 2018 liegen € 1200 abziehbare Handwerkerleistungen vor, welche bei jedem hälftig richtig in der ESterklärung angesetzt wurden. Im 1.ESt Bd 18 wurden bei meinem Mandanten € 1200 von der Steuer gekürzt, im 2. Bd (nach Einspruchsfrist) mit der Begründung § 129 AO wurden € 600 wieder zurückgefordert! Hat jemand Erfahrung damit? Oder einschlägige Literatur hierzu? oder sonst eine Unterstützung?

Vielen Dank

wielgoß
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Hallo,

 

wurde im Formular ESt1A in der Zeile 78 eine entsprechende Angabe zur Aufteilung gemacht?

 

Ist in dem ursprünglichen Steuerbescheid eine Begründung enthalten, weshalb von der Erklärung hinsichtlich der Steuerermäßigung abgewichen wurde?

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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Gutefrage
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Hallo Herr Wielgoß,

 

die Zeilen 78ff habe ich nicht ausgefüllt.

Im Steuerbescheid steht als Erläuterung, dass 20%, höchstens € 1200 abgezogen werden können.

 

Ich habe € 3000 bei den Handwerkerleistungen im Formular eingetragen.

 

Viele Grüße J.Wilpert

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wielgoß
Experte
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Hallo Herr Wilpert,

 

ich gehe dann davon aus, dass das Finanzamt anhand der eingereichten Belege dann die begünstigten Aufwendungen entsprechend erhöht hat und so die höhere (volle) Steuerermäßigung berücksichtigt wurde.

 

Befanden sich in den Unterlagen Hinweise darauf, dass der Betrag verteilt werden sollte?

 

Sie sollten in jedem Fall im Rahmen der Anfechtung das Finanzamt auffordern, zu den Umständen die eine Änderung nach § 129 AO rechtfertigen, Stellung zu nehmen. Dies wird sich vermutlich nur aus dem Akteninhalt bzw. den EDV-Eingaben ergeben.

 

Viele Grüße

 

Christian Wielgoß

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Gutefrage
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...besten Dank für Ihre schnelle Antwort.

 

Ich habe jetzt Einspruch eingelegt..mal sehen...VG J.Wilpert

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letzte Antwort am 07.05.2020 16:44:11 von Gutefrage
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