In der Corona-Krise sollen Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von € 1.500 steuer- und sv-frei erstellt werden, dies gilt für Zahlungen zwischen dem 01.03.20 bis 31.12.20 (vgl. hierzu Infodokument #1008688, Abschnitt 6.4).
Vorbehaltlich der Veröffentlichung weiterer rechtlicher Grundlagen können diese Zahlungen mit der DATEV Lohnsoftware wie folgt abgerechnet werden:
- DATEV LODAS mit der Stamm-LA #201
- DATEV LuG mit der LA #3701
Hallo,
wissen Sie schon etwas darüber, ob die Sonderzahlung auch auf mehrere Monate aufgeteilt werden darf (bspw. von 04/2020 - 06/2020 jeweils € 500,00 - in der Summe max. € 1.500,00)? Ich würde es eigentlich so verstehen, dass es möglich ist, aber innerhalb unserer Kanzlei gibt es unterschiedliche Meinungen.
MfG
Ja, die Prämie kann auf verschiedene Monate aufgeteilt werden, z.B. 3* €500, in Summe natürlich max. € 1.500 in dem benannten Zeitraum (01.03.2020 bis 31.12.2020). Voraussetzung ist, dass diese Sonderzahlungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Sonderzahlungen jetzt steuerfrei - Anerkennung für Beschäftigte in der Corona-Krise
Im nachfolgenden Infodokument finden Sie unter Abschnitt 6.4 einen Link auf das entsprechende BMF-Schreiben: