abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Abrechnung von Kurzarbeit - Umstellung auf Schätzverfahren notwendig?

0
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Wiesel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 1 von 1
163 Mal angesehen

Da Kurzarbeitergeld  maximal im Rahmen der Sollarbeitszeit gewährt wird, kann die Abrechnung zum gewohnten Zeitpunkt vorgenommen werden und die noch ausstehenden Tage des Monats können entsprechend vorbelegt werden.

 

Sollten sich im Nachgang noch Änderungen ergeben, können diese über eine Nachberechnung im Folgemonat berichtigt werden. Der Leistungsantrag für Kurzarbeit wird in diesen Fällen ebenfalls automatisch korrigiert.

 

Somit ist eine zwingende Umstellung auf "Schätzverfahren" für die Sozialversicherung nicht notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Michaela Wiesel
Produktstrategie & Anforderungsmanagement
DATEV eG
0
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage