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UO beim Mandant anlegen wenn es in der Kanzlei schon angelegt ist

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letzte Antwort am 10.11.2020 11:39:44 von Gelöschter Nutzer
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judithlux
Beginner
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Liebe Community,

ich habe bei einem Mandant in der Kanzlei UO schon seit einigen Monaten eingerichtet und wir haben zu Übungszwecken die Belege bisher selbst gescannt und in Kanzlei Rewe verarbeitet.

Nun soll der Mandant ab dem nächsten Jahr selbst scannen.

Wie muss ich nun vorgehen? Muss ich eine Unterberaternummer für ihn bestellen und was passiert mit dem bisherigen Stand in UO? Muss ich in der Kanzlei dann alle Daten auf die Unterberaternummer umstellen?? Wenn ja, wie geht das?

Läuft die Bestellung wie bei einer ganz neuen Einrichtung?... müssen unsere Rechte dann auch wieder auf die Unterberaternummer geändert werden?

Für Eure Hilfe bin ich sehr dankbar.

Liebe Grüße

Gelöschter Nutzer
Offline Online
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@judithlux  schrieb:

Muss ich eine Unterberaternummer für ihn bestellen und was passiert mit dem bisherigen Stand in UO?


Ja eine Unterberaternummer ist dann erforderlich. Der bisher verwendete UO Bestand kann weiter verwendet werden. Der Mandant muss dann über die Rechteverwaltung Zugriff auf die entsprechende Berater- und Mandantennummer bekommen, unter der die Buchführung in Kanzlei Rechnungswesen angelegt ist. Das heißt, bei dem Rechnungswesenbestand muss die Berater- und Mandantennummer nicht geändert werden.

 

Das Anlegen eines Bestandes in Unternehmen Online und die Bestellung von Unternehmen Online für den Mandanten sind unabhängig voneinander. Das heißt auch wenn DUO für den Mandanten schon intern verwendet wurde und der Mandant jetzt Belege hochladen soll, ist der Bestellvorgang der gleiche wie bei einer neuen Einrichtung.

 

Bei der Rechteverwaltung für Ihre SmartCard muss nichts geändert werden, wenn Sie schon Zugriff auf die Belege haben, da der UO Bestand (Berater-/Mandantennummer) nicht geändert wird.

 

Grob gesagt sind zwei Schritte erforderlich:

 

1. Unternehmen Online, Unterberaternummer und SmartLogin/SmartCard für den Mandanten bestellen

2. Rechtevergabe für SmartLogin/SmartCard des Mandanten

 

judithlux
Beginner
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Nachricht 3 von 4
323 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

...nur nochmal zur Klarstellung. Die Rechte für den Mandanten müssen dann aber auf die Kanzlei Beraternummer vergeben sein. Die Unterberaternummer ist dann nirgends existent außer auf der Rechnung und dem Vertrag?

Liebe Grüße

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Gelöschter Nutzer
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@judithlux  schrieb:

...nur nochmal zur Klarstellung. Die Rechte für den Mandanten müssen dann aber auf die Kanzlei Beraternummer vergeben sein.


 

Korrekt👍

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letzte Antwort am 10.11.2020 11:39:44 von Gelöschter Nutzer
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