abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

wie werden vollstreckungskosten abgerechnet in L u G

2
letzte Antwort am 05.06.2018 08:14:36 von angelicaiodice
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
angelicaiodice
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 3
415 Mal angesehen

wir müssen Vollstreckungskosten abziehen, kann das über eine Nettolohnart erfolgen?

DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 3
207 Mal angesehen

Hallo,

sollen die Vollstreckungskosten lediglich vom Nettoverdienst einbehalten werden, so kann der Abzug über eine Nettoabzugslohnart (= Lohnartennummern ab 9000) erfolgen.

Hierzu können Sie z. B. die Lohnart 9000 Vorschuss auf der Mandantenebene unter Mandantendaten l Anpassung Lohnarten l Lohnarten kopieren und entsprechend umbenennen.

Bitte beachten: Wird der Buchungsbeleg über Lohn und Gehalt erzeugt, so muss auch ein Fibu-Konto für diese Lohnart unter Mandantendaten l Finanzbuchführung l Kontierung Lohnarten hinterlegt werden.

Viele Grüße aus Nürnberg,

Daniela Eichler

Personalwirtschaft

DATEV eG

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
0 Kudos
angelicaiodice
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 3
207 Mal angesehen

Ja, danke, hatte ich meiner Kollegin vorgeschlagen aber sie war anderer Meinung.

0 Kudos
2
letzte Antwort am 05.06.2018 08:14:36 von angelicaiodice
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage