Hallo,
meine Firma hatte mit zwei verbundenen Unternehmen ein Coaching mit Übernachtung und Verpflegung für die Führungsriege gebucht.
kann ich diese Posten als pauschale Lohnsteuer vom Arbeitgeber verbuchen?
Oder muss ich diese auf die Mitarbeiter mit Lohnsteuer aufteilen?
Da es Mitarbeiter aus mehreren Firmen sind, gibt es dafür eine andere Regelung?
LG Heli
18.08.2021
08:57
zuletzt bearbeitet am
18.08.2021
09:25
von
Nina_Schöneweis
Hallo Heli,
die pauschale Lohnsteuer für Sachzuwendungen an eigene Mitarbeiter und Dritte (mit Anwendung des § 37b EStG) können Sie auch über die Nebenbuchführung erfassen. Gehen Sie dabei wie im Dokument Steuerbeträge aus Nebenbuchführungen im Kapitel Pauschale Steuern aus Nebenbuchführung erfassen beschrieben vor.
Weitere Informationen, wie Sie geldwerten Vorteil von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Dritte (Geschäftspartner, Kunden) mit 30 % pauschal versteuern und dies in Lohn und Gehalt umsetzen, finden Sie in unserem Dokument Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§37b EStG) in Lohn und Gehalt.