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weiterbildung/coaching mit übernachtung und Verpflegung lohn und gehalt

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letzte Antwort am 18.08.2021 08:57:34 von Gökhan_Aras
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Heli
Einsteiger
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184 Mal angesehen

Hallo,

 

meine Firma hatte mit zwei verbundenen Unternehmen ein Coaching mit Übernachtung und Verpflegung für die Führungsriege gebucht.

kann ich diese Posten als pauschale Lohnsteuer vom Arbeitgeber verbuchen?

Oder muss ich diese auf die Mitarbeiter mit Lohnsteuer aufteilen?

Da es Mitarbeiter aus mehreren Firmen sind, gibt es dafür eine andere Regelung?

LG Heli

DATEV-Mitarbeiter
Gökhan_Aras
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
145 Mal angesehen

Hallo Heli,


die pauschale Lohnsteuer für Sachzuwendungen an eigene Mitarbeiter und Dritte (mit Anwendung des § 37b EStG) können Sie auch über die Nebenbuchführung erfassen. Gehen Sie dabei wie im Dokument Steuerbeträge aus Nebenbuchführungen im Kapitel Pauschale Steuern aus Nebenbuchführung erfassen beschrieben vor.


Weitere Informationen, wie Sie geldwerten Vorteil von Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Dritte (Geschäftspartner, Kunden) mit 30 % pauschal versteuern und dies in Lohn und Gehalt umsetzen, finden Sie in unserem Dokument Pauschal versteuerte Sachzuwendungen (§37b EStG) in Lohn und Gehalt.

Beste Grüße Gökhan Aras
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 18.08.2021 08:57:34 von Gökhan_Aras
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