Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Abrechung einer Urlaubsabgeltung bei bestehender Unterbrechung.
Zu Ende Januar 2025 endet die Beschäftigung einen AN. Dieser ist aber seit Dezember 2023 in einer Unterbrechung.
Im Januar 2025 soll daher eine Urlaubsabgeltung berechnet werden. Ich habe LA223 genommen, aber es werden keine SV-Beiträge berechnet. Was ich ja auch verstehen kann.
Lt. Krankenkasse soll diese Urlaubsabgeltung dem letzten Monat mit Entgelt zugeführt werden. Das geht doch nicht oder?
Wer hat dafür eine Lösung?
Danke
MMn sollte das so richtig sein, da es weder im laufenden noch im Vorjahr SV-Tage gibt.
@vode schrieb:
Lt. Krankenkasse soll diese Urlaubsabgeltung dem letzten Monat mit Entgelt zugeführt werden. Das geht doch nicht oder?
Wer hat dafür eine Lösung?
Danke
Entschuldigung ich hatte nicht bis zum Ende gelesen.
Die Urlaubsabgeltung darf nur gezahlt werden, wenn der Urlaub nicht mehr genommen werden kann, da er ausschließlich Urlaubszwecken dient. Das ist erst am 31.1.2025 der Fall und daher auch erst im Januar 2025 zu verbeitragen, was mangels SV Tagen in 2024 und 2025 nicht zu Beiträgen führt.
Wenn die Krankenkasse anders denkt, möchte sie bitte die Rechtsgrundlagen nennen.
Guten Morgen,
danke erst einmal.
Ich habe jetzt mit der Krankenkasse Kontakt aufgenommen. mal sehen was dabei herauskommt.