Hallo in die Community,
kurze Frage: MA fehlt bis zum Austritt unentschuldigt. Muss der nicht genommene Resturlaub abgegolten werden?
Oder gibt es eine gesetzliche Grundlage warum wir dies nicht machen müssen.
Danke für Rückmeldungen
Wir "verrechnen" in Absprache mit dem AG die Fehltage mit dem Resturlaub. Das war's dann, wenn es genau passt oder halt noch weitere unbez. Fehlzeit bzw. Urlaubsabgeltung.
Gar keine Behandlung der Resturlaubstage empfehlen wir nicht, ist aber auch nicht unsere Entscheidung.