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urlaubsabgeltung bei unentschuldigtem Fehlen

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letzte Antwort am 31.07.2024 09:52:13 von pogo
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Blumenkind
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
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Hallo in die Community,

 

kurze Frage: MA fehlt bis zum Austritt unentschuldigt. Muss der nicht genommene Resturlaub abgegolten werden? 

Oder gibt es eine gesetzliche Grundlage warum wir dies nicht machen müssen.

Danke für Rückmeldungen

 

 

pogo
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 2
220 Mal angesehen

Wir "verrechnen" in Absprache mit dem AG die Fehltage mit dem Resturlaub. Das war's dann, wenn es genau passt oder halt noch weitere unbez. Fehlzeit bzw. Urlaubsabgeltung.

 

Gar keine Behandlung der Resturlaubstage empfehlen wir nicht, ist aber auch nicht unsere Entscheidung. 

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letzte Antwort am 31.07.2024 09:52:13 von pogo
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