Hallo Zusammen,
ich habe einen Mandanten, der seinem Arbeitnehmer ein Darlehen gegeben hat und der Zinsvorteil auch monatlich steuer- und sv-pflichtig abgerechnet wurde. Soweit so gut.
Nun ist der Arbeitnehmer in unbezahlten Urlaub gegangen (04-12/2021). Auch in diesem Zeitraum muss natürlich der Zinsvorteil steuer- und sv-pflichtig sein. Wie kann ich das abrechnen? Also welche Lohnart kann ich verwenden, damit es doch versteuert und verbeitragt wird?
Oder sollte ich evtl. eine Nachberechnung (Lodas) auf 03-2021 anstreben und den kompletten Zinsvorteil dort versteuern und verbeitragen?
Vorab schon 1000 Dank für
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Nach Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung, wird der Zinsvorteil SV frei abgerechnet, da es ja auch keine SV-Tage gibt.
Ich dachte erst daran, dass es ja eine Unterbrechung ist und es weitergewährte Arbeitgeberleistungen sind ABER sind es nicht, da die Sozialleistung (wie zB Krankengeld) fehlt.
Nun aber trotzdem meine Frage, wie kann ich denn die automatisch ermittelten Zinsen (den Zinsvorteil) in der Unterbrechung abrechnen. Muss ich hier manuell rechnen und in die Bewegungsdaten eintragen oder geht es auch einfacher? Den unbezahlten Urlaub als Fehlzeit raus nehmen, ergibt ja keinen Sinn, in meinen Augen.
Kann mir jemand helfen, bitte?
Hallo,
eine Zinsberechnung wird im Programm bei voll unterbrochenen Monaten nicht durchgeführt. Hier müssten Sie manuell berechnen. Weiter Informationen finden Sie im Dokument 1070219 - Darlehen.
Das hilft sehr. Lieben Dank dafür.