Hallo,
ich habe einen Arbeitnehmer der einen Sachbezug unter Berücksichtigung des Rabattfreibetrages erhält. Jetzt ist dieser Arbeitnehmer krank und befindet sich im Krankengeldbezug.
Der Krankenkasse habe ich die weitergewährte Arbeitgeberleistung gemeldet und inzwischen auch eine Rückmeldung zu den täglichen Sozialleistungen erhalten.
Wenn ich jetzt bei den Fehlzeiten unter der Registerkarte "Weitergewährte AG-Leistungen" einen Wert im Feld "Vergleichs Netto-Entgelt" erfasse (auch der Wert 0), wirkt sich dies unmittelbar auf mein SV-pflichtiges Arbeitsentgelt aus.
Da der Sachbezug aber steuer- und sv-frei abgerechnet wird, darf ich doch aber mein SV-Brutto während des Krankengeldbezuges nicht noch zusätzlich reduzieren. Oder liege ich da falsch?
Hallo,
übersteigt die weitergewährte Arbeitgeberleistung die Bagatellgrenze in Höhe von 50,00 Euro?
Falls nicht, sind keine Werte für die weitergewährte Arbeitgeberleistung erfasst werden.
Sollte die weitergewährte Arbeitgeberleistung die Bagatellgrenze in Höhe von 50,00 Euro übersteigen, prüfen Sie bitte ob für im Feld Vergleichs Netto-Entgelt der volle Monatswert erfasst wurde.
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1070148 - Weitergewährte Arbeitgeberleistungen während einer Unterbrechung abrechnen.