Sehr geehrte Damen und Herren,
wie lege ich eine Lohnart für steuerfreie Übernachtungspauschale an? Muß diese in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden?
Mfg
Silvia Wenker
Hallo,
legen Sie sich die Stammlohnart 201, Festbezug St/SV-frei unter Mandantendaten | Lohnarten für steuerfreie Übernachtungskosten an. Die Bezeichnung der Lohnart können Sie nach Wunsch abändern.
Die Übernachtungskosten werden steuer- und sozialversicherungsfrei abgerechnet und auf der Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen.
Mit freundlichen Grüßen
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG