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rente wegen voller erwerbsminderung befristet

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letzte Antwort am 20.08.2020 11:24:06 von Vanessa_Mertel
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heikoz
Einsteiger
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Hallo zusammen,

wir haben folgendes Problem :

Arbeitnehmer erhält seit 23.04.2019 Krankengeld. Dieses sollte nach unseren Informationen bis zum 08.09.2020 noch laufen. Ab 09.09.2020 haben wir in unseren Fehlzeiten die Aussteuerung geschlüsselt, da ab diesem Zeitpunkt die Krankengeldzahlung ausläuft. Nun hat uns der betreffende Mitarbeiter einen Rentenbescheid vom 30.07.2020 vorgelegt wobei ihm rückwirkend ab 01.10.2019 eine Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird, das Ganze befristet bis zum 30.09.2022. Weiterhin ist noch zu sagen das die Firma dem Maler-und Lackiererhandwerk angehört.

Der Urlaubskasse wurden mtl. über das Meldeverfahren Urlaubsausgleich bei Krankheit gemeldet. Müssen diese Beträge jetzt auch bei dem entsprechenden Arbeitnehmer rückgängig gemacht werden? Wie müssen wir hier handeln? Hat schon jemand Erfahrungen in solchen Sachen. Ich hoffe

Kanzlei-Organisationsbeauftragte
DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 2
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Hallo,


grundsätzlich sind hier die Fehlzeiten des Mitarbeiters entsprechend anzupassen.


Beenden Sie die Fehlzeit mit dem Grund "Kranken(tage)geld bei Krankheit oder Kur" zum 30.09.2019 und hinterlegen Sie eine neue Fehlzeit für die befristete Erwerbsminderungsrente. 


Wie Sie dabei vorgehen, finden Sie unter der Dokumentennummer 1001712 in unserer Info-Datenbank.


Der Urlaubsausgleich wird monatlich unter Personaldaten | Baulohn | Meldeverfahren, Register Urlaubsausgleich Malergewerbe erfasst. Dort können die erfassten Zeilen für den Zeitraum des Krankengeldes gelöscht bzw. verändert werden. Damit wird mit der nächsten Abrechnung automatisch eine Nachberechnung und Korrektur ausgelöst.


Viele Grüße,


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 20.08.2020 11:24:06 von Vanessa_Mertel
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