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pfändungsfreigrenze

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letzte Antwort am 23.12.2019 15:19:06 von Vanessa_Mertel
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sabina
Beginner
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Guten Tag,

habe eine Frage bezüglich Pfändungsfreigrenzen.

 

Habe ein Schreiben für einen unserer Mitarbeiter erhalten mit einer

Reduzierung(gesetzlich) der Pfändungsfreigrenze.

 

Nun weiß ich leider nicht, wie ich das in das Programm einpflegen kann oder muss.

 

Und die gesetzliche Pfändungsfreigrenze berücksichtigen kann.

 

Bitte um HIlfe.

DATEV-Mitarbeiter
Vanessa_Mertel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
282 Mal angesehen

Hallo,


LODAS berücksichtigt bei der Berechnung der Pfändung immer die Freigrenze, die gesetzlich vorgegeben ist.

 

Diese finden Sie unter anderem unter der Dokumentennummer 1020619 "Pfändung - Hintergrund".


Im Programm kann keine Hinterlegung getroffen werden, dass eine individuelle Pfändungsfreigrenze in die Berechnung einfließen soll. 


Wurden im Pfändungsbeschluss Unterhaltspflichtige Personen, ein unpfändbarer Prozentsatz oder ein absolut Unpfändbarer Betrag festgelegt? Falls ja, sind diese auch in LODAS zu erfassen. Dadurch wird die gesetzliche Pfändungsfreigrenze beeinflusst.


Wenn die automatische Abrechnung der Pfändung nicht zutreffen ist bzw. ein abweichender Betrag gepfändet werden soll, kann dieser Wert manuell ermittelt und im Feld "Fixer Abzugsbetrag" unter Personaldaten | Entlohnung | Pfändung eingetragen werden. Durch diese Eingabe wird keine automatische Berechnung durchgeführt und es wird lediglich der erfasste Betrag abgezogen.


Beste Grüße


Vanessa Mertel
Personalwirtschaft
DATEV eG

Viele Grüße, Vanessa Mertel
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 23.12.2019 15:19:06 von Vanessa_Mertel
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