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pauschale lohnsteuer und pauschsteuer

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letzte Antwort am 17.03.2016 12:37:46 von Monique_Müller
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karsi
Einsteiger
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Nachricht 1 von 3
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Liebe Community,

ich habe einen Minijobber als Praktikanten, der über einen EGZ 216,- brutto/netto bekommt. 2% Pauschsteuer habe ich eingestellt, da er keinen RV Abzug möchte. SV Schlüssel ist 6-5-0-0.

Im Dezember hat er angefangen aber es fehlten noch Unterlagen zum Lohn, somit konnte ich erst im Januar abrechnen.

Durch einen Eingabefehler erhielt er im Dezember 244,- und 216,- für Januar, somit lag die Zahlung im Januar bei 460,- €.

Daraus berechnete Lodas wie folgt:

50723_pastedImage_1.png

Kopie aus Lohnjournal. Ich habe schon mehrfach gerechnet aber ich kann die Zahlen nicht nachvollziehen.

Mit der Februar Abrechnung habe ich den Eingabefehler korrigiert und somit wurden die zuviel bezahlten 28,- Euro abgezogen. Lodas rechnet

50724_pastedImage_2.png

Kann sich jemand hier die Berechnung erklären?

Desweiteren habe ich im Buchungsbeleg Summen ohne Kostenstelle, die ich zum Teil diesem Vorgang zuordnen kann, aber nur zum Teil und schlau werden ich auch nicht daraus.

Januar

50725_pastedImage_4.png

Februar

50726_pastedImage_5.png

In der Personalkostenübersicht steht im Januar bei der Steuer 58,24 , das ist noch identisch. Wohingegen Februar mit -45,28 wieder einen Betrag liefert, der auf den anderen Belegen nicht identisch ist.

Um meine Verwirrung ins Maximum zu steigern, habe ich mir dann auch noch die Kostenstellenwerte angesehen:

Januar:

50727_pastedImage_6.png

Februar:

50728_pastedImage_7.png

Warum berechnet er pauschale LSt und Pauschsteuer 2% ???

Verwirrte Grüße

Karsi

verenabecker
Beginner
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Nachricht 2 von 3
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Hallo Frau Siese,

ist vielleicht der Arbeitnehmertyp in einem oder mehreren Monaten auf Pauschalversteuerung geschlüsselt?

Insgesamt frage ich mich aber, ob die 109er Schlüsselung korrekt ist. Wenn es (dem Betrag nach) eine Einstiegsqualifizierung ist, dann ist der AN meiner Ansicht nach st- und sv-pflichtig, als geringverdienender Azubi (121).

VG

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DATEV-Mitarbeiter
Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 3 von 3
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Hallo Karsi,

vielen Dank für Ihren detaillierten Beitrag.

Leider können wir uns aus den Auszügen Ihrer Auswertungen kein Urteil bilden, deshalb ist eine weitere Recherche erforderlich. Hierfür benötigen wir Ihre Ordnungsbegriffe. Bitte wenden sich über einen anderen Servicekanal an uns.
Gerne helfen wir Ihnen hierüber weiter.

Freundliche Grüße

Monique Schauer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 17.03.2016 12:37:46 von Monique_Müller
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