abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

negatives ist-Gehalt bei Kurzarbeit

14
letzte Antwort am 10.07.2020 09:54:21 von Darlene_Pfahler
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
flurx
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 15
1374 Mal angesehen

Hallo Community!

Ich schlage mich seit mehreren Tagen mit einem Logikproblem bei der Berechnung des reduzierten Bruttogehalts herum.

Ein Beispiel für April:

22 Arbeitstage (176h), an denen 48 Stunden gearbeitet wurde, also 128 Stunden Kurzarbeit.

Abzug = Soll Brutto : 173.33 x 128

Gekürztes Brutto = Soll Brutto - Abzug

Wo sind die 2,66 Stunden Differenz hin?

Wenn ich diese Formel weiterspinne könnte folgender Fall eintreten:

Juli, 23 Arbeitstage (184h), volle Kurzarbeit, aber 1 Tag Urlaub.

Demnach würden 176 Stunden Kurzarbeit von 173,33 abgezogen, also negativ?! Selbst wenn ich das ignoriere, würde der Urlaubstag einfach nicht berechnet. Da kann doch was nicht stimmen.

Wäre es nicht korrekt, die Monatsstunden prozentual auf die 173.33 Stunden umzurechnen?

Für April hieße das 176 aufgeteilt in 48 und 128 wären dann 27,27% und 72,73%. Somit also 47,27 Arbeitsstunden 126,06 Kurzarbeitsstunden.

Ich hoffe, Ihr könnt meine Gedankengänge nachvollziehen.

Viele Grüße,

Klaus

TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 2 von 15
1359 Mal angesehen

Wenn mit LuG abgerechnet wird, könnte es an der Umrechnungsformel liegen.

0 Kudos
flurx
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 15
1349 Mal angesehen

Eben. Ich kann ja nicht einerseits die tatsächlichen Monatsstunden (April 176, Mai 168, Juni 176,...) zugrunde legen, dann aber mit dem Durchschnitt von 173.33 weiter rechnen.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 4 von 15
1286 Mal angesehen

Hallo Klaus,

 

bei der Berechnung des Kurzarbeitergelds wird eine durchschnittliche, regelmäßige Arbeitszeit ermittelt. Dafür wird die Formel "wöchentliche Arbeitszeit x 13 / 3" angewandt.

 

Ist für diesen Mitarbeiter unter Stammdaten l Arbeitszeiten l Regelmäßige/feste Arbeitszeiten eine wöchentliche Arbeitszeit von 40,00 Stunden hinterlegt, so ergibt sich eine durchschnittliche, monatliche Arbeitszeit in Höhe von 173,33 Stunden.

 

Soll die Gehaltskürzung anhand der Sollstunden erfolgen, so ändern Sie bitte, wie von @TN erwähnt, die Umrechnungsformel unter Mandantendaten l Abrechnungsparameter in der Gruppe Teilmonatsberechnung im Feld "Ausfall von Stunden" auf die Formel "Betrag - (Betrag / Sollarbeitsstunden x Fehlstunden)".

 

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
0 Kudos
flurx
Beginner
Offline Online
Nachricht 5 von 15
1240 Mal angesehen

Hallo!

 

Die Formel ist mir bekannt (auch wenn das Jahr danach nur 52 glatte Wochen, also 364 Tage hätte). Darum geht es mir nicht.

Wo ich auf dem Schlauch stehe ist die Differenz zwischen tatsächlichen und durchschnittlichen Monatsstunden. Beispiel:
Gehen wir von €4000 brutto aus. Bei 50% Kurzarbeit könnte man meinen, das Bruttoentgelt wird halbiert, also €2000.
Der Juli hat 23 Arbeitstage. Laut Formel: 23x8=184, davon die Hälfte = 92 Fehlstunden. €4000-(€4000 : 173.33 x 92) = €1876,88.
und August mit 21 Arbeitstagen: 21 x 8 = 168 : 2 = 84 Fehlstd. ergibt €2061,50.
Zusammengenommen sind also 2 x 50% keine 100%, sondern nur 98,46% oder in € 61,62. Irgendwann gleicht sich das zwar aus, kommt aber darauf an, wie lange die Kurzarbeit geht, und wie sich die prozentualen Arbeitsstunden entwickeln.

Im Normalfall hat ja ebenfalls jeder Monat unterschiedlich viele Arbeitsstunden, sprich der Stundenlohn variiert. Wäre es dann nicht logisch, die gearbeiteten Stunden prozentual zu den Sollstunden auf das Bruttogehalt anzuwenden?

In meinem Beispiel also 92 von 184 = 50% = €2000 oder 84 von 168 = 50% = ebenfalls €2000.

0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 6 von 15
1236 Mal angesehen

Nun stehe anscheinend ich auf dem Schlauch.

Unterschiedliche Formeln ergeben doch auch unterschiedliche Ergebnisse.

 

Warum sollte man bei KUG mit Durchschnittswerten umgehen, wo es doch um die tatsächlichen Stunden geht?

 

Und zudem das System wunderbar über die Kalendariumseinträge rechnet (LuG)?

0 Kudos
flurx
Beginner
Offline Online
Nachricht 7 von 15
1224 Mal angesehen

Tja... genau mein Problem.

Ich habe das mal spaßeshalber weitergesponnen. Das komplette Jahr 2020, in jedem Monat genau 50% Fehlstunden bei €4000 Brutto ergibt nicht etwa 24.000 sondern nur 23.814,92. Peanuts würden manche sagen, das wäre dann ja bei allen Arbeitnehmern in Kurzarbeit so.

0 Kudos
TN
Fachmann
Offline Online
Nachricht 8 von 15
1219 Mal angesehen

Also ich denke, Du machst Dir unnötiger Weise darüber Gedanken. Ist die Umrechnungsformel nach Sollstunden eingestellt, läuft alles bestens und richtig und gesetzeskonform.

0 Kudos
flurx
Beginner
Offline Online
Nachricht 9 von 15
1207 Mal angesehen

Ich habe ja keine Alufolie auf dem Kopf, wollte nur nachvollziehen können, warum das so ist. Ich bin immer davon ausgegangen, dass 50% die Hälfte ist und nicht so ungefähr irgendwas plusminus 3%. Vielleicht basiert die Berechnung auf den Lehren von Prof. P. Langstrumpf - ich kann's nicht sagen. Scheinbar bin ich ja auch der einzige, der damit ein Problem hat.

0 Kudos
Mona223
Beginner
Offline Online
Nachricht 10 von 15
1106 Mal angesehen

Hallo Frau Eichler,

 

gibt es eine Vorschrift. welche der Formeln anzuwenden ist? Ich habe bisher meinen Mandanten mit der Formel "wöchentliche Arbeitszeit x 13/3" abgerechnet. Im Monat Juli führt dies nun dazu, dass kein Ist-Entgelt abgerechnet wird, obwohl der Mitarbeiter an einem Tag gearbeitet hat.

 

Es kommt der Hinweistext, dass das Entgelt gemäß Formel auf 0 EUR gekürt wird, da die anzusetzenden monatlichen Stunden kleiner als die Fehlstunden sind. 

 

wöchentliche regelmäßige Arbeitszeit: 40 Stunden

Arbeitszeit im Juli: 8 Stunden (1 Tag)     

Fehlstunden im Juli: 176 Stunden

Sollstunden: 184 Stunden

 

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Simone

 

 

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Daniela_Eichler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 11 von 15
1053 Mal angesehen

Hallo Simone,

 

meine Antwort zu Ihrer finden Sie in diesem Thread.

Viele Grüße Daniela Eichler
Personalwirtschaft l DATEV eG
0 Kudos
flurx
Beginner
Offline Online
Nachricht 12 von 15
1017 Mal angesehen

Hallo Simone,

 

war die Antwort zufriedenstellend? Ich bin nämlich auch nicht weiter gekommen. Alle, denen ich das Problem erkläre, schauen mich mit großen Augen an. "Wird schon stimmen". Im Juli fallen bei dieser Berechnung knapp 11 Stunden unter den Tisch. Das kann meiner Meinung nach nicht sein.

 

Viele Grüße,

Klaus

0 Kudos
Mona223
Beginner
Offline Online
Nachricht 13 von 15
990 Mal angesehen

Hallo Klaus,

 

leider ist mir noch nicht klar, welche Formel für die Berechnung der Ist-Lohns aus rechtlicher Sicht anzuwenden ist und ob es durch die Agentur für Arbeit zu Beanstandungen kommen kann. Eine Rechtsgrundlage habe ich bisher nicht gefunden.

 

Ich habe dennoch die Formel jetzt erst einmal für den laufenden Monat abgeändert und nach den tatsächlichen Soll- und Fehlstunden abgerechnet. Der auf 0 gekürzte Ist-Lohn erschien mir nicht korrekt.

 

Viele Grüße

Simone

0 Kudos
flurx
Beginner
Offline Online
Nachricht 14 von 15
984 Mal angesehen

Ich habe grundsätzlich ein Problem mit dieser Formel. Es kann nicht korrekt sein, einerseits mit den tatsächlichen Monatsstunden und andererseits mit den pauschalen 173,33 Stunden zu rechnen. Offensichtlich sieht das außer uns beiden keiner so. Und es gleicht sich eben nicht am Ende des Jahres aus.

0 Kudos
DATEV-Mitarbeiter
Darlene_Pfahler
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 15 von 15
930 Mal angesehen

Hallo zusammen,


wie im folgenden Thread bereits von @Daniela_Eichler  beschrieben wurde, gibt es verschiedene Umrechnungsformeln, die bei einem Ausfall von Stunden im Teilmonat angesprochen werden können. Es kann jedoch keine Empfehlung unsererseits ausgesprochen werden, welche zu verwenden ist.


@flurx, um Ihre Berechnung nachvollziehen zu können, benötigen wir zu diesem Sachverhalt weitere Informationen. Zur Klärung Ihres Anliegens können Sie sich gerne über die üblichen Servicekanäle mit uns in Verbindung setzen.


Viele Grüße aus Nürnberg


Darlene Pfahler
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Darlene Pfahler
Personalwirtschaft | DATEV eG
0 Kudos
14
letzte Antwort am 10.07.2020 09:54:21 von Darlene_Pfahler
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage