Guten Morgen,
ich habe folgende Frage: Ein Mitarbeiter (der ab Juli Krankengeld bezieht) soll aus diesen Monat aus der Abrechnung herausgenommen werden, da ich von der Krankenkasse noch keine Rückmeldung über die Vorerkrankungszeiten bekommen habe.
Wie gehe ich vor? Erstelle ich einfach für diesen Monat keine Abrechnung (der Mitarbeiter ist Stundenlohnempfänger) und mache dann im folgenden Monat rückwirkend - wenn ich dann die Zeiten von der Krankenkasse übermittelt bekommen habe - die Abrechnung? Und wie geht das dann mit den Beitragsabrechnungen? Was muss ich beim Monatsabschluss beachten?
Freundliche Grüße
Hallo Frau Geiß,
für einen erfolgreichen Monatsabschluss müssen alle Arbeitnehmer abgerechnet werden. Wenn Sie die Abrechnung für diesen einen Mitarbeiter ohne Bezüge erstellen (machen Sie vorher bitte eine Probeabrechnung), wird eine DEÜV-Abmeldung mit GdA 34 erstellt. Im Rahmen der Nachberechnung können die Bezüge und die DEÜV-Abmeldung dann korrigiert werden.
Beste Grüße
Andreas Briefs
Hallo,
wir machen es in so einem Fall nach Rücksprache mit dem jeweiligen Mandanten dann so, dass die vorliegenden Krankheiten als zusammenhängend betrachtet werden, wir daraus das Ende der Lohnfortzahlung errechnen und das im Kalender erfassen. Sollten einzelne AUs nicht dazugehören laut späterer Rückmeldung der KK, wird die Kalendererfassung korrigiert. Der Arbeitnehmer erhält dann eine Nachzahlung der Lohnfortzahlung (besser als eine Überzahlung zurückfordern zu müssen).
LG
VM