Mitteilung Hallo liebes Community Team,
ich habe eine Frage.
Ein Mitarbeiter von uns hat einen zweiten Firmenwagen zur privaten Nutzung erhalten. Das erste Fahrzeug wird mit Fahrtenbuch abgerechnet. Das zweite Fahrzeug ist ein reines E-Fahrzeug unter 60.000 Euro mit der privaten Nutzung 0,25 % des Listenpreises geldwerter Vorteil privat und 0,03 W/A.
In der Hilfe fand ich diesen Auszug:
Mehrere Firmenwagen
Wenn der Arbeitnehmer gleichzeitig mehrere Kraftfahrzeuge für private Zwecke nutzt, ist grundsätzlich für jedes Fahrzeug die private Nutzung mit monatlich 1 % des Listenpreises anzusetzen. Wenn die Nutzung der Fahrzeuge durch andere zur Privatsphäre des Arbeitnehmers gehörende Personen allerdings so gut wie ausgeschlossen ist, dann ist zur Ermittlung des privaten Nutzungswerts der Listenpreis des überwiegend genutzten Fahrzeugs
zugrunde zu legen.
Wie muss ich das jetzt verstehen. Muss ich das E-Fahrzeug jetzt mit privater Nutzung 1 % anlegen. Was mache ich mit dem Fahrzeug mit Fahrtenbuch?
Über eine Antwort Ihrerseits wäre ich Ihnen dankbar.
Wieso hat er 2 Fahrzeuge?
Wer nutzt die Fahrzeuge? Nur er selbst? Auch der Partner? Ist er verheiratet?
Wieso hat er 2 Fahrzeuge mit unterschiedlicher Bewertung?
Ich glaube nicht, dass unterschiedliche Bewertungen zulässig sind.
Er müsste dann für beide Fahrzeuge Fahrtenbücher führen oder beide mit 1% berücksichtigen.