Hallo zusammen,
ab Oktober haben wir eine kurzfristige Beschäftigte, voraussichtlich bis Ende des Jahres. Es kann sein, dass sich das Beschäftigungsverhältnis ab Januar 2022 in eine Vollzeitstelle ändert, gleiche Stelle. Ist das möglich?
Bzw. wie verhält es sich mit der kurzfristigen Beschäftigung, wenn die Mitarbeiterin ab Dezember Vollzeit angestellt wird. Ist dann auch der Zeitraum der kurzfristigen Beschäftigung, auch wenn die 70 Tage nicht überschritten werden, beitragspflichtig?
Besten Dank im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
die kurzfristige Beschäftigung endet in dem Moment, in dem feststeht, dass die Mitarbeiterin im Anschluss die Festanstellung hat, d.h. spätestens mit Unterschrift unter den Arbeitsvertrag. Zu dem Zeitpunkt muss eine "Neubeurteilung" erfolgen - und dann liegt keine kurzfristige Beschäftigung mehr vor.
Viele Grüße
Uwe Lutz