Liebe Community,
ein Mitarbeiter war bei uns kurzfristig vom 18. Juni - 3. August beschäftigt (Personengruppe 110). Jetzt hat er aber ab 1.9. einen befristeten Anschlussvertrag für 1 Jahr bekommen. Damit sind es dann insgesamt mehr als die 3 Beschäftigungsmonate in diesem Jahr. Was muss ich in diesem Fall beachten? Muss ich hier eine Neuberechnung für Juni-August machen und die Personengruppe 110 auf 101 ändern, da die Bedingungen für die kurzfristige Beschäftigung für die Zeit Juni-August nicht mehr erfüllt sind?
Wir arbeiten mit Lodas.
VIELEN DANK FÜR DIE HILFE!
Hallo S W,
ich würde mich hierbei an die aktuell gültigen Geringfügigkeitsrichtlinien halten. Dort heißt es auf Seite 67 unter Punkt 3.2
"3.2 Kurzfristige Beschäftigungen Überschreitet eine Beschäftigung, die als kurzfristige Beschäftigung angesehen wird, entgegen der ursprünglichen Erwartung die unter 2.3 angegebene Zeitdauer, so liegt vom Tage des Überschreitens an keine kurzfristige Beschäftigung mehr vor. Allerdings können die Merkmale für eine geringfügig entlohnte Beschäftigung (vgl. 2.2) erfüllt sein (vgl. Beispiele 44 und 45). Stellt sich im Laufe der Beschäftigung heraus, dass sie länger dauern wird, liegt eine kurzfristige Beschäftigung bereits ab dem Tage nicht mehr vor, an dem das Überschreiten der Zeitdauer erkennbar wird, also nicht erst nach Ablauf der drei Monate bzw. 70 Arbeitstage; für die zurückliegende Zeit verbleibt es bei der kurzfristigen Beschäftigung (vgl. Beispiel 40)."
Anbei noch der Link zu den Richtlinien:
Heißt für mich, wenn es im Zeitraum Juni - August noch nicht vorhersehbar war, dass es diesen Anschlussvertrag geben wird, kann dieser als kurzfristige Beschäftigung abgerechnet bleiben und muss nicht rückwirkend geändert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Manuel Lubbe
Vielen Dank, Herr Lube. Damit haben Sie mir weitergeholfen. Leider kann ich den externen Link der Rentenversicherung nicht öffnen. Könnten Sie diesen vielleicht noch einmal überprüfen?
DANKE
Bitte noch einmal probieren.
Ansonsten gäbe es noch den Link über die Minijob-Zentrale:
Minijob-Zentrale - Geringfügigkeits-Richtlinien
Vielleicht klappts damit besser