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jährliche bAV ohne Einmalbezug

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letzte Antwort am 22.12.2023 14:11:52 von Sophie_Hümmer
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NGaudian
Beginner
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Hallo zusammen,

 

wir haben folgendes Abrechnungsproblem:

 

Ein neu eingetretener Mitarbeiter hat eine jährliche bAV, die im Dezember bedient wird.

LuG rechnet diese nun aber nicht ab, da es keinen Einmalbezug gibt. Unser Unternehmen zahlt kein Weihnachtsgeld.

 

Mit dem Gehalt würden wir den Mindestlohn unterschreiten, dies ist dem AN jedoch bekannt.

 

Gibt es eine Möglichkeit, diese bAV trotzdem abzurechnen?

DATEV-Mitarbeiter
Sophie_Hümmer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
126 Mal angesehen

Hallo,

 

die Abrechnung einer jährlichen betrieblichen Altersvorsorge setzt immer einen Einmalbezug voraus, mindestens in Höhe des Gehaltsverzichts.

 

Wird kein Einmalbezug in dem Monat abgerechnet, kann der Gehaltsverzicht mit der Lohnart 3040 "Gehaltsverzicht, mtl." erfasst werden. Der Gehaltsverzicht wird dann vom laufenden Entgelt abgezogen.

 

Das genaue Vorgehen entnehmen Sie dem Dokument 1004394 - LN03570 bei der Abrechnung in Lohn und Gehalt.

Beste Grüße Sophie Hümmer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.12.2023 14:11:52 von Sophie_Hümmer
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