Hallo zusammen,
wir haben folgendes Abrechnungsproblem:
Ein neu eingetretener Mitarbeiter hat eine jährliche bAV, die im Dezember bedient wird.
LuG rechnet diese nun aber nicht ab, da es keinen Einmalbezug gibt. Unser Unternehmen zahlt kein Weihnachtsgeld.
Mit dem Gehalt würden wir den Mindestlohn unterschreiten, dies ist dem AN jedoch bekannt.
Gibt es eine Möglichkeit, diese bAV trotzdem abzurechnen?
Hallo,
die Abrechnung einer jährlichen betrieblichen Altersvorsorge setzt immer einen Einmalbezug voraus, mindestens in Höhe des Gehaltsverzichts.
Wird kein Einmalbezug in dem Monat abgerechnet, kann der Gehaltsverzicht mit der Lohnart 3040 "Gehaltsverzicht, mtl." erfasst werden. Der Gehaltsverzicht wird dann vom laufenden Entgelt abgezogen.
Das genaue Vorgehen entnehmen Sie dem Dokument 1004394 - LN03570 bei der Abrechnung in Lohn und Gehalt.