Hallo Zusammen,
wer zahlt den Entschädigungsanspruch wg Quarantäne-Anordnung für einen Grenzgänger?
Fall: franz.Grenzgänger nach Deutschland ist in Quarantäne.
M.m.n. muss ich eine volle Unterbrechung ab dem 1. Tag abrechnen und der AN muss den Antrag auf Entschädigung in Frankreich selber stellen?
Viele Grüße,
Anja Busse
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo!
Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass das Amt das die Quarantäne angeordnet hat bezahlen muss. Zumindest ist das bei den tschechischen Arbeitnehmer die bei meinen deutschen Firmen arbeiten so.
MfG
E. Herrmann
Guten Morgen,
das hätte ich noch dazu schreiben sollen...... Quarantäne-Anordnung ist vom französischen Wohnort, nicht aus Deutschland.
Daher zahlt wohl meiner Meinung nach nicht das dt. Regierungspräsidium die Entschädigung nach IfSG, sondern der AN muss sich diese in Frankreich selber holen (?)
Viele Grüße,
Anja Busse